„Das geltende Zuwendungsrecht ist noch stark von obrigkeitsstaatlichem Denken geprägt. Geboten ist heute jedoch eine eher partnerschaftliche Sicht der Dinge, getragen von Vertrauen und Anerkennung der Kompetenzen der Empfängerseite. Schließlich verfolgen Staat und Zuwendungsempfangende bei der Förderung gemeinsame Ziele. Überdies steht der Aufwand durch eine Vielzahl von Vorschriften in keinem Verhältnis zu dem erzielten Steuerungsnutzen. Mehrere Bundesländer haben dem schon durch Vereinfachungen bei der Kulturförderung Rechnung getragen. Der Bund und die übrigen Bundesländer sollten sich dieser Entwicklung alsbald anschließen."
Gerd Vogt ist Direktor beim Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen a.D. und Leiter der Projektgruppe „Zuwendungspraxis“ der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV e.V.).
Aus der Ausgabe der SOZIOkultur 3/2022 Nachbarschaften