Wie plant man sichere Veranstaltungen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Von Sicherheitskonzepten über Elektrotechnik bis hin zu Brandschutz – in der Reihe "Kultur – aber sicher! Praxiswissen" gibt Thomas Schiffmann, Experte für Veranstaltungssicherheit, praxisnahe Tipps für Kultureinrichtungen. Das nächste Seminar findet vom 6. bis 8. Mai 2025 in München statt.
ANFORDERUNGEN AN ELEKTRISCHE LEITUNGEN
Elektrische Leitungen sind im Veranstaltungsbetrieb, auf Bühnen oder im Freien hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Personen treten darauf, es werden schwere Cases mit Rollen darüber geschoben und auch Glasbruch ist anzutreffen. Hinzu kommt, dass die Leitungen aufgrund der angeschlossenen Geräte und der hohen elektrischen Leistungen oft erheblichen thermischen Belastungen ausgesetzt sind. Haushaltskabel und günstige Baumarkt-Steckdosenleisten sind hier völlig ungeeignet. Die verwendeten Isolierstoffe können sehr leicht mechanisch beschädigt werden und die Leitungsquerschnitte sind im Normallfall nicht für die angeschlossenen Geräteleistungen ausgelegt. Zudem weisen die Materialien dieser Kabel häufig ein ungünstiges Brandverhalten auf. Nach der Vorschrift DIN VDE 0100 711 dürfen in Veranstaltungsstätten (in Innenräumen sowie im Open Air-Bereich) nur Leitungen vom Typ (mindestens) H07RN-F 3G 1,5 (= schwere flexible Gummischlauchleitung) Anwendung finden. Bei Verbrauchern mit hohen Leistungen beziehungsweise größeren Kabellängen sind entsprechend höhere Querschnitte zu verwenden.
Ja, diese Leitungen kosten etwas mehr! Allerdings weisen sie aufgrund ihrer thermischen und vor allem mechanischen Belastbarkeit eine deutlich höhere Betriebssicherheit auf als die billigen Haushaltskabel. Die Gefahr, dass eine Veranstaltung aufgrund eines Fehlers in der Elektrik unterbrochen werden muss, ist so um ein Vielfaches geringer.
Unabhängig davon, welche Leitungen letztendlich zur Anwendung kommen, müssen alle Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen sowie alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte (zum Beispiel Scheinwerfer) in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – auch das reduziert die Gefahr von Veranstaltungsunterbrechungen erheblich. Durchführen kann diese Prüfung nur eine Person mit einer elektrotechnischen Fachausbildung.
Die entsprechenden Regelwerke dazu sind die DGUV Vorschrift 3 § 5, die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 sowie die DGUV Information 203-071.