standard-logo

03.04.2024

Arbeitshilfen

Sicherheitskonzepte für große Veranstaltungen

Beitrag zum Thema "Kultur aber sicher!"

Die Versammlungsstättenverordnung VStättVO § 43 legt fest: „Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen.“ Bei außergewöhnlichen, sehr aufwändigen Veranstaltungen innerhalb der eigenen Versammlungsstätte oder bei größeren Außer-Haus-Veranstaltungen, die ein gewisses Gefährdungspotential mit sich bringen, wird ein Sicherheitskonzept gefordert. Dieses Konzept muss bei einem Genehmigungsverfahren auch den entsprechenden Behörden vorgelegt werden.

Veranstaltungen detailliert beschreiben

Dieses Konzept muss die Örtlichkeit sowie Art und Ablauf der Veranstaltung beschreiben. Die verantwortlichen Personen müssen benannt werden und Zuständigkeiten müssen exakt bezeichnet sein. Es müssen Angaben zu Rettungswegen, Besucher*innenlenkung, Notfallkonzepten, ggf. verkehrsrechtlichen Anordnungen und Zutrittsbeschränkungen gemacht werden. Infrastruktur, Toilettenanlagen, Wasserversorgung, Brauchwasserentsorgung und alle für die Veranstaltung zutreffenden Problemstellungen müssen behandelt werden. Oft fallen auch Statische Bauabnahmen für Bühnen / Aufbauten, Sicherheitsdienste, Sanitätsdienste etc. darunter.

Hilfestellung: Muster nutzen!

Diese Auflistung ließe sich fortsetzen, da gerade Open-Air-Veranstaltungen aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort sehr individuell behandelt werden müssen. Eine gute Hilfestellung stellt die Handreichung des Innenministeriums aus NRW und das darin enthaltene Muster-Inhaltsverzeichnis der Düsseldorfer Feuerwehr dar. Hier werden alle infrage kommenden Punkte für ein Sicherheitskonzept aufgelistet und es können die für die eigene Veranstaltung relevanten Aspekte herausgefiltert werden.

___________________

Text: Thomas Schiffmann ist Technischer Betriebswirt sowie Meister für Veranstaltungstechnik und arbeitet in der Stabsstelle der Geschäftsführung im Kulturzentrum E-Werk, Erlangen. Für den Bundesverband Soziokultur e. V. führt Thomas Schiffmann regelmäßig Seminar zur Veranstaltungssicherheit durch. Die Teilnehmenden erhalten das Zertifikat „Aufsicht führende Person“.

Ähnliche Artikel

 
10.01.2024
#DIGITALITÄT, Arbeitshilfen, Magazin SOZIOkultur

Die Soziokultur und das Beihilferecht der EU

Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union untersagt den Regierungen der Mitgliedstaaten, in das wirtschaftliche Geschehen einzugreifen. Einzelne Unternehmen oder Branchen sollen nicht durch finanzielle Hilfen der öffentlichen Hand („Beihilfen“) begünstigt werden. Für den Bereich der Kultur gibt es jedoch Ausnahmen vom [...]

Mehr lesen
 
21.09.2023
#AUDIO, Arbeitshilfen, Magazin SOZIOkultur

Das sind aber dicke Kabel!

Elektrische Leitungen sind im Veranstaltungsbetrieb, auf Bühnen oder im Freien hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Personen treten darauf, es werden schwere Cases mit Rollen darüber geschoben und auch Glasbruch ist anzutreffen. Hinzu kommt, dass die Leitungen aufgrund der angeschlossenen Geräte und [...]

Mehr lesen
 
13.09.2023
#LAND, Arbeitshilfen, Magazin SOZIOkultur

Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilung bei der VBG

Soziokulturelle Einrichtungen sind ebenso wie alle anderen Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) für ihre Häuser zu erstellen. Grundlage dafür sind das Arbeitsschutzgesetz, die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V1) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten [...]

Mehr lesen