22.10.2020

Förderung, NEUSTART KULTUR

Förderprogramm NEUSTART KULTUR

Von: Barbara Bichler

BITTE BEACHTEN: EINE ANTRAGSTELLUNG IM FÖRDERPROGRAMM NEUSTART KULTUR BEIM BUNDESVERBAND SOZIOKULTUR IST NICHT MEHR MÖGLICH! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team NEUSTART KULTUR.
www.neustartkultur.de 

Förderprogramm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e. V.

Die Förderung über den Bundesverband Soziokultur gliedert sich in zwei Bereiche: Im Bereich „Zentren“ geht es um pandemiebedingte Investitionen, durch die eine Wiedereröffnung und ein zukunftsfähiger Weiterbetrieb gesichert werden sollen. Im Bereich „Programm“ soll die Unterstützung sicherstellen, dass die bestehende Programmarbeit auch unter Pandemiebedingungen weitergeführt werden kann und die Kulturakteur*innen neue Programmformen initiieren können. Die kulturellen Aktivitäten können ortsfest in Einrichtungen stattfinden, aber auch mobil in Städten und in ländlichen Räumen umgesetzt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Kulturzentren und soziokulturelle Einrichtungen sind in beiden Bereichen förderfähig. Auch Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und der Kreativwirtschaft oder Einrichtungen und Initiativen, die einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren Aktivitätsprofil dem eines Kulturzentrums oder soziokulturellen Zentrums entspricht (ortsfeste und auch Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen) sind antragsberechtigt. Im Bereich „Zentren“ können darüber hinaus Literaturhäuser einen Antrag stellen.

Für alle soziokulturellen Zentren gilt zusätzlich, dass eine überwiegende und dauerhafte Förderung durch öffentliche Mittel kein Ausschlusskriterium darstellt. Ein Antrag ist u. U. auch für Soloselbständige und Freischaffende aus Kunst, Kultur und der Kreativwirtschaft sowie Träger wie Jugendkunstschulen oder Zentren für politische Bildung mit soziokulturellen Aktivitäten möglich.

Für Kinos, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Theater, Musikaufführungsstätten etc. gibt es weitere mittelausreichende Stellen. Sofern ein Schwerpunkt der Träger jedoch auf (sozio-)kultureller Programmarbeit liegt, steht einem Antrag beim Förderprogramm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur nichts im Wege.

Wiedereröffnung und Weiterbetrieb!

Nicht nur Ausgaben, die eine sichere Wiedereröffnung gewähren sollen, sind bei NEUSTART KULTUR förderfähig. Auch Ausgaben des laufenden Betriebs werden anerkannt, wenn sie maßnahmenbezogen sind, d. h. wenn sie sicherstellen, dass durch bewährte wie neue Programmformate die (sozio-)kulturelle Arbeit weitergehen kann und sich attraktive Angebote in sicherem Umfeld weiter entwickeln können. Schwerpunkte können auf der Sicherheit für Mitarbeitende liegen oder darauf, Räumlichkeiten für Künstler*innen auszubauen, die Bühnensituation zu verbessern oder Besucher*innen zu ermöglichen, am Kulturprogramm aus sicherem Blickwinkel teilzunehmen.

Rund ums Geld

Bis 50.000 im Bereich „Programm“ und bis 100.000 Euro im Bereich „Zentren“ können im Programm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur bis zum 31.10.2020 beantragt werden. Der Eigenanteil von mindestens 10 % kann durch Drittmittel gedeckt werden, z. B. durch Mittel des Bundeslandes. Auch eine Kombination von Förderungen aus anderen Bereichen von NEUSTART KULTUR ist möglich. Solange es sich um klar getrennte Maßnahmen oder Aktivitäten handelt, besteht keine Gefahr der Doppelförderung. Die kulturellen Aktivitäten können ortsfest in Einrichtungen stattfinden, aber auch mobil in Städten und in ländlichen Räumen umgesetzt werden.

Aber Achtung! Im Rahmen von NEUSTART KULTUR kann nur eine Förderung für Corona-bedingte Investitionen bewilligt werden. Wer bei der LiveKomm oder bei der GEMA ebenfalls einen Antrag gestellt hat, muss sich im Falle der Bewilligung für einen Förderantrag entscheiden und den anderen zurückziehen. Das zählt zur Mitteilungspflicht.

Was wird gefördert?

Im Bereich „Programm“ kommen Ausgaben zum Tragen, die im Zusammenhang mit der Arbeit unter Pandemiebedingungen stehen: Von Betriebsausgaben über Honorare und Ausgaben für Personal sind alle Ausgaben in Zusammenhang mit der Maßnahme förderfähig. Da es sich nicht um eine Projektförderung handelt, können auch einzelne Aktivitäten gefördert werden wie die Planung, Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung.

Im Bereich „Zentren“ können pandemiebedingte Investitionen gefördert werden, d. h. Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, die eine Ansteckungsgefahr reduzieren. Das schließt räumliche Umbauten zum Schutz von Künstler*innen, Mitarbeitenden, oder Besucher*innen ebenso ein wie digitale Ausstattungen, die dezentrale Maßnahmen möglich machen. Auch Personal- und Sachausgaben zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahme sind eingeschlossen.

Überjährige Maßnahmen möglich? Fristen?

Im Programm NEUSTART KULTUR ist eine überjährige Förderung möglich. Solange die Anträge bis zum 31.10.2020 eingehen, können Maßnahmen bis zum 31.03.2021 im Bereich „Zentren“ umgesetzt werden. Im Bereich „Programm“ müssen die Maßnahmen und Aktivitäten bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sein.

Wo stelle ich einen Antrag? Wo bekomme ich Beratung?

Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und Literaturhäuser sowie Träger, die hauptsächlich soziokulturelle Programmarbeit leisten, stellen ihre Anträge ausschließlich digital beim Bundesverband Soziokultur. Die Online-Anträge stehen hier bereit.

***

Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung sind in den Fördergrundsätzen und FAQs der beiden Bereiche „Zentren“ und „Programm“ zusammengefasst.

Daneben unterstützt auch das Team NEUSTART KULTUR des Bundesverbands die Antragstellung durch Beratung per E-Mail und Telefon.
Bereich „Zentren“: T. 030.2 35 93 05-80 und soziokultur@neustartkultur.de
Bereich „Programm“: T. 030.2 35 93 05-70 und programm@neustartkultur.de

www.neustartkultur.de

Autor*innen

  Barbara Bichler Leitung Öffentlichkeitsarbeit Bundesverband Soziokultur barbara.bichler@soziokultur.de

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