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10.09.2023

Förderung, Verbandsnachrichten

Antragstellung beim Kulturfonds Energie des Bundes für soziokulturelle Zentren

Die gestiegenen Energiekosten belasten Euer soziokulturelles Zentrum? Beantragt finanzielle Unterstützung beim Kulturfonds Energie des Bundes!

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes werden Kultureinrichtungen zusätzlich zu den Preisbremsen unterstützt. Bei soziokulturellen Zentren wird der nachgewiesene förderfähige Mehrbedarf der Energiekosten zu 80 Prozent bezuschusst, unabhängig von der Trägerschaft.

Bundesverband empfiehlt Beantragung beim Kulturfonds Energie

Der Bundesverband Soziokultur möchte ausdrücklich zur Antragstellung ermutigen und empfiehlt die FAQs (Häufig gestellten Fragen) auf der Website des Kulturfonds Energie. Hier finden sich Informationen zur grundsätzlichen Funktionsweise des Fonds und zur Antragstellung: www.kulturfonds-energie/faq

Die Antragstellung ist unkompliziert, wenn die nötigen Daten zu Strom- und Wärmeverbräuchen sowie Belegungs- und Programmpläne zum Nachweis der überwiegend kulturellen Zwecke und Aktivitäten bereitgehalten werden.

ELSTER-Zugang registrieren

Unbedingt notwendig für die Registrierung sind außerdem die ELSTER-Zugangsdaten der Kultureinrichtung. Wenn es bisher keinen ELSTER-Zugang der Einrichtung gibt, empfehlen wir dringend die baldige Registrierung: www.elster.de/elsterweb/infoseite/vereine

Tranchen summieren sich bis zur Bagatellgrenze

Es gibt eine Bagatellgrenze von 250 Euro. Allerdings summieren sich die beantragten Tranchen, bis die Bagatellgranze erreicht ist. Erst bei Erreichen der Bagatellgrenze erfolgt die Prüfung der Anträge. Falls die Bagatellgrenze nicht innerhalb einer Tranche erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit der tranchenübergreifenden Zusammenschau aller fristgerecht eingereichten Anträge.

ACHTUNG! Bis 30. September müssen Anträge für die zweite Tranche (1. April - 30. Juni 2023) eingereicht werden.

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