Die Bewerbungsphase für den APPLAUS ist gestartet. Bis zum 17. Mai können sich Betreibende von Livemusikstätten, regionale Veranstaltende sowie Veranstaltende ohne eigene Spielstätte bewerben.
Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen 2,4 Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung.
- Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung
- Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 30.000 Euro pro Auszeichnung
- Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung
Außerdem werden Sonderpreise für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit verliehen: bis zu 8.000 Euro pro Auszeichnung.
Gemeinsam mit der Initiative Musik lädt der Bundesverband Soziokultur zu Infocalls speziell für einzelne Bundesländer ein. Das Team des APPLAUS-Preises stellt das Bewerbungsverfahren, die Preiskategorien und Teilnahmekriterien vor und kann auf Fragen eingehen.
Bremen + Niedersachsen
Dienstag, 02. Mai 2023, 12.30-13.30 Uhr
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Hamburg + Schleswig-Holstein
Mittwoch, 03. Mai 2023, 14-15 Uhr
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Berlin + Brandenburg
Mittwoch, 03. Mai 2023, 16-17 Uhr
Link zur Anmeldung
Rheinland-Pfalz + das Saarland
Donnerstag, 04. Mai 2023, 11-12 Uhr
Link zur Anmeldung
Vorab können alle Informationen zum APPLAUS hier abgerufen werden. Zudem gibt es Mustervorlagen zum Einsehen hier und wie immer sind die FAQ ebenfalls eine sehr gute Basis zur Information. Ein Auszug daraus:
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Betreibende von Livemusikstätten und regionale Veranstaltende, und in der Kategorie "Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen" auch Veranstaltende ohne eigene Spielstätte aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Allerdings sind sogenannte Fliegende Bauten (z. B. Zelte/fahrbare Bühnen) und reine Open-Air-Bühnen vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Fliegende Bauten sind allgemein wie folgt definiert: „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
Wie viele Konzerte müssen wir 2022 nachweisen?
Livemusikspielstätten, die sich in der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ oder „Beste Livemusikspielstätten“ bewerben, müssen mind. 30 Konzerte im Jahr 2022 nachweisen.
Livemusikspielstätten mit unter 30 Konzerten 2022 können sich in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben, müssen im Jahr 2022 jedoch mind. 10 und max. 30 Konzerte realisiert haben.
Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte, die im Jahr 2022 mind. 10 Konzerte in einem Zeitraum von mind. 12 Wochen veranstaltet haben, können sich mit einer Konzertreihe in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben.
Sind wir wegen öffentlicher Fördermittel von einer Bewerbung ausgeschlossen?
Die generelle Fördermittelgrenze von 40 % gilt NICHT in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“, denn das würde zum Ausschluss zahlreicher sog. Kleinstveranstalter:innen von Livemusikprogrammen führen.
Ich kann nicht teilnehmen - gibt es weitere Calls?
Ein bundesweiter Infocall findet statt am Montag, 08. Mai 2023, 16-17 Uhr, Link zum Call
Der Bundesverband Soziokultur drückt schon jetzt alle Daumen für eine Bewerbung und hofft auf Preisträger*innen aus der Soziokultur!