Der Deutsche Kulturrat hat eine Stellungnahme zur rechtssicheren Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung im Kultur- und Medienbereich veröffentlicht. Anlass sind unter anderem die Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils sowie die geplante Aufnahme einer Definition selbstständiger Tätigkeit in das Sozialgesetzbuch IV.
Der Kulturrat unterstreicht, dass die Erwerbsarbeit im Kunst-, Kultur- und Medienbereich durch selbstständige Tätigkeit, abhängige Beschäftigung und hybride Erwerbsformen geprägt ist. In seiner Stellungnahme benennt er mehrere Merkmale selbstständiger Tätigkeit im Kulturbereich. Dazu gehört unter anderem, dass projektbezogene Zusammenarbeit verbindliche Abstimmungen oder künstlerische Vorgaben beinhalten kann, ohne dass diese als Weisungen im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu werten sind. Ebenso schließt die Nutzung von Räumen, Technik oder Betriebsmitteln der Auftraggeber sowie das Fehlen einer eigenen Betriebsstätte eine selbstständige Tätigkeit nicht aus. Selbstständige Tätigkeit kann zudem auch nebenberuflich ausgeübt werden.
Mit Blick auf die geplante gesetzliche Regelung fordert der Deutsche Kulturrat, dass diese Merkmale der Selbstständigkeit, die soziale Absicherung über die Künstlersozialversicherung sowie die Schutzbedürftigkeit der Erwerbstätigen berücksichtigt werden. Zugleich hebt er hervor, dass Programme und öffentliche Förderung finanziell so ausgestattet sein müssen, dass sozialversicherungsrechtliche Anforderungen erfüllt werden können. Ziel sei eine rechtssichere und bürokratiearme Ausgestaltung.


