Musiknutzung und GEMA
Was soziokulturelle Einrichtungen wissen sollten
Musik gehört zur Soziokultur. Sie bringt Menschen zusammen, schafft Atmosphäre und bewegt. Ob Konzert, Tanzveranstaltung, Lesung, Festival oder Filmabend – wo Musik erklingt, gilt das Urheberrecht. Damit Komponist*innen, Texter*innen und Musiker*innen für ihre kreative Arbeit entlohnt werden, ist in der Regel eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich.
Als Kulturverein tragen Sie mit Ihrer Anmeldung dazu bei, dass Musikschaffende für ihre Werke eine Vergütung erhalten. Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft, die diese Rechte im Auftrag der Urheber*innen wahrnimmt.
Wann eine GEMA-Meldung nötig ist
Eine Anmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Musik öffentlich genutzt wird, also bei Veranstaltungen, die einem größeren Publikum zugänglich sind.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Konzerte, Tanzveranstaltungen, Feste und Festivals
- Theater-, Kabarett- oder Lesungsabende mit Musik
- Filmvorführungen mit Ton
- Hintergrundmusik in Räumen, Cafés oder auf Websites
Nicht meldepflichtig sind Nutzungen, wenn ausschließlich GEMA-freie Musik oder eigene Kompositionen aufgeführt werden.
Grundsätzlich gilt die sogenannte GEMA-Vermutung: Es wird angenommen, dass die genutzte Musik zum GEMA-Repertoire gehört, solange das Gegenteil nicht nachgewiesen ist.
Anmeldung über das GEMA-Onlineportal
Veranstaltungen können schnell und unkompliziert im Onlineportal der GEMA gemeldet werden. Dort finden Sie:
- einen Preisrechner für eine erste Kostenschätzung
- alle relevanten Tarifinformationen
- den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Anmeldungen
- Tutorials und Hilfestellungen
Setlists: Pflicht bei Liveveranstaltungen
Bei Live-Musik ist die Setlist – also die Liste der gespielten Titel – verpflichtend. Nur so kann die GEMA die Einnahmen den richtigen Urheber*innen zuordnen.
Es wird empfohlen, die Setlist direkt nach jeder Veranstaltung im Onlineportal hochzuladen. Wird sie nicht oder verspätet eingereicht, kann es zu Zuschlägen oder Verzögerungen bei der Abrechnung kommen.
Hybride Veranstaltungen
Wenn Veranstaltungen vor Ort und online stattfinden, müssen beide Nutzungen separat angemeldet werden – einmal für die Vor-Ort-Aufführung und einmal für den Stream. So wird sichergestellt, dass die Musiknutzung vollständig abgedeckt ist.
Veranstaltungen rechtssicher anmelden
Soziokulturelle Einrichtungen führen eigene Veranstaltungen durch und stellen ihre Räume gleichzeitig auch Dritten zur Verfügung.
Damit Musiknutzungen korrekt erfasst werden, empfiehlt die GEMA zwei Wege der Anmeldung:
- Fremdveranstaltungen – per E-Mail melden
Wenn Veranstaltungen von Dritten in Ihren Räumen stattfinden, kann die Meldung per E-Mail an kontakt@gema.de erfolgen.
Eine kurze Übersicht (Datum, Art der Veranstaltung, Ort, Veranstalter) erleichtert die Bearbeitung. Sie erhalten außerdem eine Eingangsbestätigung. - Eigene Veranstaltungen – online anmelden
Für selbst durchgeführte Veranstaltungen steht das GEMA-Onlineportal zur Verfügung. Unter „Meine Veranstaltungen“ können alle erforderlichen Daten eingetragen und die Anmeldung abgeschlossen werden.
Aktuelle Informationen zur GEMA
26.11.2025
Neue Online-Meldung für U-Büh-Veranstaltungen
Die GEMA bietet ab sofort eine neue Möglichkeit, Bühnenveranstaltungen nach dem Tarif U-Büh digital zu melden. Damit wird die Abwicklung für Formate wie Revue, Show, Sprechtheater oder Tanztheater deutlich einfacher und schneller. Auf der neuen GEMA-Landingpage finden Veranstalter*innen alle wichtigen [...]
Mehr lesen11.10.2025
Neue Upload-Funktion für Setlisten im GEMA-Portal
Neben den bisherigen Möglichkeiten – über den Veranstalterlink, manuell oder per Excel-Vorlage – steht im GEMA-Onlineportal nun auch ein Datei-Upload zur Verfügung. Unter „Meine Setlists“ können Setlisten als PDF-, Bild- oder Excel-Datei hochgeladen werden. Die enthaltenen Titel und Urheber werden [...]
Mehr lesen11.09.2025
Setlist-Nachberechnung 2024 versendet
Am letzten Augustwochenende hat die GEMA die Setlist-Nachberechnung für das Jahr 2024 versendet. Diese Nachberechnung ist ein wichtiger Bestandteil der fairen Vergütung von Musikschaffenden und stellt sicher, dass die Einnahmen aus Veranstaltungen gerecht an die Rechteinhaber*innen verteilt werden. Veranstaltende sind [...]
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