Für Veranstaltungen des Jahres 2025 müssen Setlisten noch bis zum 20. März 2026 bei der GEMA eingereicht werden.
Hinweis zur Nachberechnung
Liegt für eine Veranstaltung keine Setlist vor, kann eine Nachberechnung erforderlich werden. Das rechtzeitige Einreichen der Musikfolgen hilft, zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Praxis-Tipp
Über die Veranstaltungsübersicht können Veranstaltende einen Einreichlink per E-Mail anfordern. Dieser enthält bereits vorausgefüllte Daten und kann direkt an die Künstler*innen weitergeleitet werden. Nach der Einreichung der Setlist erhält die veranstaltende Person automatisch eine Bestätigung.
Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur Einreichung von Setlisten stellt die GEMA auf ihrer Website bereit.


