Am letzten Augustwochenende hat die GEMA die Setlist-Nachberechnung für das Jahr 2024 versendet. Diese Nachberechnung ist ein wichtiger Bestandteil der fairen Vergütung von Musikschaffenden und stellt sicher, dass die Einnahmen aus Veranstaltungen gerecht an die Rechteinhaber*innen verteilt werden.
Veranstaltende sind verpflichtet, spätestens sechs Wochen nach einer Veranstaltung mit Livemusik eine Übersicht der gespielten Titel (Setlist / Musikfolge) bei der GEMA einzureichen.
Liegt diese nicht vor, erfolgt eine pauschale Nachberechnung von 10 % auf Basis der Lizenzgebühren. Ohne eingereichte Setlist kann die GEMA die Einnahmen nicht exakt den Urheber*innen zuordnen.
Im Laufe des Jahres wird voraussichtlich zusätzlich ein Sonder-Setlist-Reminder für ausgewählte Veranstaltungen versendet. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest.


