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02.09.2026

Kulturpolitik, Pressemitteilung

Bundesschallschutzprogramm vor dem Aus

Miteinander von Wohnen und Kultur wieder unter Druck

Schallbeschwerden von Anwohnenden gehören bundesweit zu den häufigsten Gründen für die massiven Einschränkungen und Schließungen von Musikclubs und Festivals. Mit dem Bundesschallschutzprogramm wurde 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm aufgelegt, das in dieser Konfliktlage echte Lösungen bereithält. Mit rund 3 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurden ausgewählte Musikspielstätten bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen unterstützt und erste damit dringend benötigte Entlastungen für Kulturbetriebe, Wohn-Nachbarschaften und kommunale Stadtplanung ermöglicht.

Weiterführung des neuen Programms schon wieder gefährdet

Der Haushaltsentwurf 2027 des BMWSB sieht bislang keine Fortschreibung des Pilotprogramms vor. Wie groß der bundesweite Bedarf ist, zeigt die hohe Zahl von 136 Interessenbekundungen mit einem Gesamtvolumen von 16,1 Millionen Euro – das Programm war damit mehr als fünffach überzeichnet.

Auch wenn Kulturförderung in Deutschland weitgehend im Bereich der Länder- und Kommunen liegt, handelt es sich beim Bundesschallschutzprogramm nicht um eine allgemeine Kulturförderung. Es ist ein Instrument der Bau-, Stadtentwicklungs- und Immissionsschutzpolitik. Verweise auf die föderale Zuständigkeit greifen deshalb zu kurz: Gerade dort, wo der Bund durch baurechtliche Rahmensetzungen etwa mit dem Bau-Turbo, angestrebter Nachverdichtung und neuen, städtebaulichen Zielsetzungen die baulichen Entwicklungen entscheidend mitprägt, darf die Finanzierung der daraus entstehenden Konfliktlösungsbearbeitung nicht allein bei Ländern und Kommunen liegen.

Im Sinne des Konnexitätsgedankens muss gelten: Wer auf Bundesebene neue Anforderungen schafft und städtebauliche Zielsetzungen festlegt, muss Länder und Kommunen bei deren Umsetzung auch mit den benötigten Mitteln unterstützen. Das gilt insbesondere für den Schallschutz, der die Voraussetzungen dafür schafft, dass (neues) Wohnen und oftmals schon vorher dort bestehende Kultur in dicht besiedelten Gebieten dauerhaft miteinander vereinbart werden können.

„Kulturschutzgebiete“ ausdrücklich im Koalitionsvertrag benannt

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD benennt das Miteinander von Wohnen und Kultur ausdrücklich als angestrebte städtebauliche Aufgabe. Dort heißt es: „Es braucht ‚Kulturschutzgebiete‘, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden. Zudem sollen Bauplanungsrecht und TA Lärm weiterentwickelt werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.”

Die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms ist ein sehr konkreter und positiv erprobter Beitrag, diesen Anspruch praktisch umzusetzen und diese selbstgegebene Zielsetzung zu erfüllen.
Die LiveMusikKommission, der BDKV und der Bundesverband Soziokultur appellieren daher an Bundesbauministerin Verena Hubertz und die Regierungsfraktionen, die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms in den Haushaltsberatungen 2027 zu unterstützen und eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.

Schallschutzmaßnahmen an Musikspielstätten sind ein zentrales Instrument, um vermeidbare Nutzungskonflikte in Städten und Kommunen abzuwenden, Kulturorte im Bestand zu sichern und eine gemischte, lebendige und auch für jüngere Menschen faire, nutzbare Stadtentwicklung zu ermöglichen. Die Verstetigung und der Ausbau des Programms wäre deshalb ein wichtiges Signal des Bundes in die Kommunen – für Planungssicherheit, gelebte, kulturelle Vielfalt und für ein tragfähiges Miteinander von Wohnen, Kultur und allen Generationen.

Zitate der Verbandsvertretungen

„Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms infrage steht – und sogar noch vor der Evaluation. Der Bedarf ist durch 136 bundesweite Interessenbekundungen und eine beantragte Fördersumme von 16,1 Millionen Euro sehr deutlich belegt. Das Programm ist keine freiwillige Zusatzförderung für einzelne Kulturbetriebe, sondern ein konkretes, bewiesen wirkkräftiges, städtebauliches Instrument für das Miteinander von Wohnen und Kultur. Gerade wenn der Bund im Rahmen des Bau-Turbos etwaige Konfliktlagen durch zunehmenden Wohnungsbau und Nachverdichtung verschärft, braucht es auch eine verlässliche Unterstützung für die notwendige Konfliktreduktion.“ Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveMusikKommission e.V.

„Kulturorte machen Städte und Quartiere erst lebenswert und attraktiv. Sie bringen Menschen zusammen und schaffen erhebliche Wertschöpfung weit über Bühnen und Events hinaus. Wenn Städte wachsen und neue Wohnbebauung an bestehende Kulturorte heranrückt, darf nicht ausgerechnet das gefährdet werden, was über Jahre zur Attraktivität dieser Standorte beigetragen hat. Schallschutz ist eine Investition in lebendige Städte, in denen Wohnen, Kultur und wirtschaftliche Entwicklung dauerhaft miteinander funktionieren können.“ Johannes Everke, Geschäftsführer BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.

„Soziokulturelle Zentren sind Orte der kulturellen Vielfalt, der Begegnung und demokratischen Teilhabe – und sie liegen häufig mitten in gewachsenen Stadtteilen. Verlässlicher Schallschutz schafft die baulichen Voraussetzungen dafür, dass Wohnen und Kultur dauerhaft zusammengehören können. Die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms ist deshalb ein wichtiges Signal für den Erhalt lebendiger, vielfältiger und gemeinwohlorientierter Kulturorte in unseren Städten und Gemeinden.“ Georg Halupczok, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Soziokultur


Gemeinsame Pressemitteilung der LiveMusikKommission, des BDKV Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft und des Bundesverbands Soziokultur vom 2. September 2026.

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