Die Entwicklung der ökologischen Mindeststandards kann nur unter Beteiligung derjenigen gelingen, die die Standards nutzen werden. Dafür hat das Projekt "Ökologische Mindeststandards für die Soziokultur" (ÖMI) als ein zentrales Element Netzwerktreffen geplant. Darin entwickeln die Mitwirkenden die Standards in einem Co-Creation-Prozess weiter. Das erste Treffen fand im Juni 2024 in Göttingen statt.
Am 25. und 26. Juni 2024 trafen sich 15 soziokulturelle Kultureinrichtungen aus ganz Deutschland in Göttingen. Gemeinsam mit Franziska Mohaupt und Xenia Žunić vom Bundesverband Soziokultur diskutierten sie die ökologischen Mindeststandards. Ziel war es, die Standards auf Umsetzbarkeit, Verständlichkeit und Relevanz abzuklopfen sowie gemeinsam die verschiedenen Akteursgruppen und deren Einbeziehung bei der Umsetzung der Standards zu definieren.
Wie beginnen die Kultureinrichtungen mit der Umsetzung der Standards?
Mit dem ersten Entwurf der ökologischen Mindeststandards wurde ein Rahmen gesetzt, der eine Orientierung für die Einführung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen bietet. Jetzt beschäftigt die Kultureinrichtungen die Frage, wie sie ihren eigenen Prozess gut beginnen können. Auf dem Netzwerktreffen wurde deutlich, dass die Einrichtungen zwar alle sehr unterschiedlich aufgebaut sind, aber dass es dennoch Elemente eines guten Starts gibt, die bei allen ähnlich sind.
So gelingt Beteiligung im Projekt ÖMI
Besonderer Schwerpunkt des Netzwerktreffens war die Frage, wie der Beteiligungsprozess für die Kulturakteure im ÖMI Projekt gestaltet werden kann. Grundlage der Diskussion bot das Modell der Beteiligungsleiter, das verschiedene Ebenen der Beteiligung und der Entscheidungsfindung abbildet. Das Modell geht zurück auf Sherry R. Arnstein's Bürgerbeteiligungsprozess, den er in „A Ladder of Citizen Participation“ vorstellte.
Co-Creation als gleichberechtigter Beteiligunsprozess
Die Tabelle (siehe Abbildung) erläutert die einzelnen Beteiligungsstufen und gibt Beispiele für Umsetzungsmethoden. So unterscheidet sich „Information“ von „Konsultation“ etwa dadurch, dass Informationen nur in eine Richtung gesendet werden und für die Informierten keine Möglichkeit vorgesehen ist, darauf einzugehen. Im Fall der „Konsultation“ hört sich das Projektteam die Meinung der Kultureinrichtungen an und entscheidet anschließend allein, was sie damit macht. „Co-Creation“ ist im Gegensatz dazu ein gleichberechtigter Entwicklungsprozess, bei auch Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Die Akteure entschieden sich vor allem mit Blick auf ihre begrenzten zeitlichen Kapazitäten für die Beteiligungsstufen der Konsultation mit der Option der Einbeziehung während der laufenden Erprobungsphase und für die Stufe der Co-Creation während der Netzwerktreffen.
Wer wird wann wie beteiligt?
Der Frage folgend, wer innerhalb der eigenen Organisation wie in die Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse zur systematischen Verankerung ökologischer Nachhaltigkeit eingebunden werden muss, wurde eine große Fülle von Gruppen mit unterschiedlichen Rollen und Funktionen ermittelt. Neben dem hauptamtlichen Gefüge gibt es ehrenamtlich Tätige, Minijobber*innen, Nutzer*innen, die jeweils kontinuierlich oder punktuell mit viel oder wenig Zeit in der Einrichtung aktiv sind. Auch für diesen Kontext stellte sich die Beteiligungsleiter als ein nützliches Modell heraus. Denn sie kann zur Strukturierung der Kommunikation in Organisationen beitragen.