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07.10.2020

Förderung, NEUSTART KULTUR

Nach dem Neustart ist vor dem Neustart

Von: Dr. Thomas Gaens

Nachdem durch das Soforthilfeprogramm NEUSTART bereits viele in Not geratene Einrichtungen der hiesigen Kulturlandschaft unterstützt werden konnten, ist mit NEUSTART KULTUR ein weiteres Förderprogramm angelaufen, das zum Erhalt der bundesweiten Kulturlandschaft beitragen soll. Der Bundesverband Soziokultur ist eine der mittelausreichenden Stellen.

Die Covid-19-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben stellen viele Kultureinrichtungen vor existenzielle Probleme. Die ohnehin schon häufig wackelige Finanzierungsgrundlage zahlreicher Häuser und Initiativen ist durch die entstandenen (und vorerst andauernden) Einnahmeverluste so stark ins Wanken geraten, dass sie vielerorts droht, unter den Füßen der Akteur*innen wegzubrechen und jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelange Kulturarbeit mit in die Tiefe zu reißen. Eine Milliarde Euro aus dem am 3. Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sollen einen solchen kulturellen Kahlschlag verhindern und die Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser und zur Wiederaufnahme ihrer Programme und Aktivitäten befähigen sowie ihren Weiterbetrieb sichern.

Zur Umsetzung dieses Ziels hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Monika Grütters das Rettungspaket NEUSTART KULTUR aufgelegt – ein vierteiliges Förderprogramm, das Kultureinrichtungen und -akteur*innen, die ihre Mittel überwiegend selbst erwirtschaften, dabei unterstützen soll, eine Perspektive für den Kulturbetrieb unter Pandemiebedingungen zu entwickeln.Der Bundesverband Soziokultur ist im Rahmen von NEUSTART KULTUR an zwei Programmbereichen als mittelausgebende Stelle beteiligt.

Investitionen in Schutzmaßnahmen

Im Bereich „Zentren“ des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ stehen einmalig Mittel in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung. Hier besteht für Kulturzentren, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Initiativen die Möglichkeit, eine Förderung für Investitionen in Schutzmaßnahmen zu erhalten, die die Ansteckungsgefahr für Mitarbeitende und Besucher*innen vor Ort reduzieren, etwa für die Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung oder für den Einbau von Belüftungssystemen.

Auch weitere zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb, beispielsweise eine Ausstattung für Open-Air-Formate oder die Veränderung von Nutz­flächen, die – je nach Situation – auch unter Pandemiebedingungen den (eingeschränkten) Betrieb ermög­lichen, sind förderfähig. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die geförderten Einrichtungen nicht nur angehalten, wirtschaftlich zu handeln, sondern – ganz im Sinne soziokultureller Werte – auch ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen.

Bereits in den ersten Tagen wurden mehr als sieben Millio­nen Euro beantragt. Die Nachfrage reißt nicht ab. Täglich gehen weitere Anträge auf Förderung aus allen Bundesländern ein. Nach den Erfahrungen mit dem Soforthilfeprogramm NEUSTART, welches von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zweimal aufgestockt werden musste, hat sich der Bundesverband Soziokultur erfolgreich für die Bereitstellung von ausreichend finan­ziellen Mitteln in diesem Förderprogramm stark gemacht.

Infrastruktur erhalten, Kulturproduktion wieder aufnehmen

Neben der Förderung von Investitionen kann beim Bundesverband auch die Förderung von Programmarbeit beantragt werden. In der Einzelmaßnahme „Programm“ stehen für Kulturzentren und soziokulturelle Zentren sowie weitere Einrichtungen und Initiativen, die einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren Aktivitätsprofil dem eines Kulturzentrums oder soziokulturellen Zentrums entspricht, bis zu 15 Millionen Euro Fördermittel aus dem Gesamtfördervolumen des Programmteils „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur“ zur Verfügung.

Die obersten Ziele dieses Programmteils sind die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur sowie der Wiederbeginn örtlicher Kulturproduktion. Eine funktionierende Infrastruktur und Kulturproduktion in Kulturzentren vor Ort sind für ein gelingendes Zusammenleben fundamental. Die Teilhabe und die Begegnung breiter, teilweise fragiler Zielgruppen und künstlerischer Akteur*innen, die über wenig Ressourcen und Resilienz in Krisenzeiten verfügen, sind wichtige Stützpfeiler des soziokulturellen Anspruchs, ästhetische, politische und kulturelle Bildung zu vermitteln und „Kultur von allen für alle“ zu schaffen. Diese Teilhabe- und Begegnungsformen gilt es zu erhalten.

Ziel ist die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und der Wiederbeginn der Kulturproduktion.

Viele Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und Initiativen weisen prekäre Strukturen auf, die nach der aktuellen Krise akut wegzubrechen drohen. Wegen ihres signifikanten Beitrags zur demokratischen Charakter- und Meinungsbildung im Allgemeinen und nicht zuletzt auch wegen ihrer hohen Bedeutung für ländliche, strukturschwache Räume und städtische Problemquartiere im Besonderen gilt es, diese Einrichtungen in ihrem Bestreben zu unterstützen, ihren Fortbestand zu sichern. Diese Kultureinrichtungen sollen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen.

Mit der Einzelmaßnahme „Programm“ sollen die antragsberechtigten Kultureinrichtungen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und der mit ihr verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können.

Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuier­liche Angebote wie Kurse, Workshops und offene Treffs. Sämtliche kulturellen Angebote erfordern aufgrund der pandemiebedingten Regelungen und Auflagen gründlich ausgearbeitete Konzepte, die modellhaft entwickelt und erprobt werden müssen.

Der Bundesverband Soziokultur begrüßt das mit der Bereitstellung der „Kulturmilliarde“ verknüpfte Bekenntnis der Bundesregierung, dass Kultur auch in Krisenzeiten kein Luxus ist, sondern unverzichtbare Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es zu danken, dass die zentrale Rolle der Soziokultur in diesem Zusammenhang anerkannt und es dem Bundesverband im Rahmen von NEUSTART KULTUR ermöglicht wird, den Einrichtungen der Soziokultur, aber auch den uns verbundenen Einrichtungen der Kulturzentren und Literaturhäuser in diesen schwierigen Zeiten beratend zur Seite zu stehen und unser Know-how in ihrem Sinne einzusetzen. Wir freuen uns sehr, dass wir alle gemeinsam zukunfts- und lösungsorientiert daran arbeiten, dass die (Sozio-) Kultur auch diese Krise übersteht und nach dem Neustart mit voller Kraft ihre Arbeit wieder aufnehmen kann.

Sowohl im Bereich „Zentren“ als auch im Bereich „Programm“ ist es noch bis spätestens 31.10.2020 möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn die Mittel erschöpft sind.

Dr. Thomas Gaens ist Projektleiter von NEUSTART KULTUR.

Weitere Informationen inklusive der FAQ zu beiden Bereichen, die Fördergrundsätze zum Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ und die Ausschreibung zur Maßnahme „Programm“ finden sich auf der Projektwebsite www.neustartkultur.de, über die auch die Antragstellung möglich ist. Das Team von NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e. V. berät interessierte Kultureinrichtungen gerne per Telefon oder E-Mail und ist zu erreichen unter 030.2 35 93 05-80 und soziokultur@neustartkultur.de (Bereich „Zentren“) bzw. unter 030.2 35 93 05-70 und programm@neustartkultur.de (Bereich „Programm“). | www.neustartkultur.de

Autor*innen

  Dr. Thomas Gaens Gesamtprojektleitung NEUSTART KULTUR programm@neustartkultur.de

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