Der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme „Vertrauen statt Misstrauen: Durch Bürokratieabbau Ressourcen in der Kultur freisetzen“ vom 25. Juni 2026 konkrete Vorschläge für die Modernisierung des Zuwendungsrechts auf Bundesebene formuliert. Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Vorrang der Festbetragsfinanzierung, die Abschaffung des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Vereinfachung von Mittelanforderungsverfahren, längere Mittelverwendungsfristen, die Anerkennung von Gemeinkostenpauschalen sowie die Aktualisierung des Bundesreisekostengesetzes und der Bewirtungsrichtlinie.
Wir haben uns bei der Erarbeitung der Stellungnahme eingebracht und unterstützen die Vorschläge. Die konkreten Beschreibungen für die Vereinfachung der Verwaltung von öffentlichen Fördermitteln resultieren – neben anderen Bundesprogrammen – aus der Umsetzung von NEUSTART KULTUR. Sie zeigen, an welchen Stellen Förderverfahren praxistauglicher gestaltet werden können.
Erfahrungen aus NEUSTART KULTUR
Zwischen 2020 und 2023 hat der Bundesverband Soziokultur im Rahmen von NEUSTART KULTUR rund 70 Millionen Euro an über 1.700 Zuwendungsempfänger*innen weitergeleitet. Allein bei diesem Förderprogramm wurden mehr als 4.000 Mittelanforderungen bearbeitet. Im Rahmen dessen erfolgten 761 Rückzahlungen, weil Mittel nicht innerhalb der geltenden Sechswochenfrist verwendet werden konnten – um kurz darauf erneut angefordert zu werden. Diese Zahlen beschreiben kein Fehlverhalten der Geförderten. Sie zeigen exemplarisch mit diesem einen von vielen Aspekten des Zuwendungsrechts, welcher Verwaltungsaufwand entstehen kann, wenn Förderregeln nicht zur Praxis passen.
Auf Grundlage seiner umfangreichen Erfahrungen hat der Bundesverband Soziokultur Handlungsempfehlungen für zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Reformbemühungen entwickelt. Sie benennen in elf Punkten konkrete Ansätze für eine einfachere Förderpraxis – etwa längere Mittelverwendungsfristen, vereinfachte Mittelanforderungen, die stärkere Nutzung von Pauschalen und Festbetragsfinanzierungen sowie praxistauglichere Regelungen bei Bewirtungs- und Reisekosten. Sieben Punkte davon finden sich in der Stellungnahme des Deutschen Kulturrats wieder, andere werden bereits umgesetzt.
Verhältnismäßigkeit statt Misstrauen
Verwaltungsmodernisierung im Zuwendungsrecht ist für die Kulturförderung von großer praktischer Bedeutung. Aufwendige Verfahren binden Personal und Ehrenamt, das bei gemeinnützigen Trägern, auch in soziokulturellen Einrichtungen, für die inhaltliche Arbeit gebraucht wird – auf Seiten der Geförderten ebenso wie bei den prüfenden Stellen.
Der Deutsche Kulturrat bringt den notwendigen Perspektivwechsel auf den Punkt: „Bürokratieabbau bedeutet im Kern, dass vertraut und nicht misstraut wird.“ Förderverfahren müssen den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherstellen. Zugleich sollten sie verhältnismäßig, verständlich und praktikabel sein.
Dass Vereinfachungen möglich sind, zeigt der Blick in die Praxis: Längere Mittelverwendungsfristen, Festbetragsfinanzierungen, Gemeinkostenpauschalen und vereinfachte Verwendungsnachweise werden in mehreren Bundesländern und in der EU-Förderung bereits angewendet. Auch die geringe Höhe der Rückforderungen aus NEUSTART KULTUR zeigt nach einem aufwändig gestalteten rechtskonformen Prüfverfahren, dass den Kultureinrichtungen mehr als bisher vertraut werden kann.
Wir werden weiterhin Vorschläge für die Reform des bestehenden Rechts und für das Ausloten von Gestaltungspielräumen einbringen.
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