Soziokulturelle Einrichtungen können ab sofort wieder eine Förderung beim Fonds Soziokultur beantragen. Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie Träger, die mit kreativen, partizipativen Projekten gesellschaftliche Themen künstlerisch bearbeiten. Die aktuelle Ausschreibungsrunde läuft noch bis zum 2. Mai 2025.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Projekte, die:
- zeitlich befristet und inhaltlich klar abgegrenzt sind,
- partizipativ angelegt sind und Menschen vor Ort aktiv einbeziehen,
- ein gesellschaftliches oder politisches Thema aufgreifen,
- Neues ausprobieren – z. B. durch innovative Formate, neue Zielgruppen oder ungewöhnliche Orte,
- beispielhaft für die soziokulturelle Praxis stehen.
Gefördert werden Vorhaben mit einem Volumen von 5.000 bis 30.000 Euro.
Antrag digital einreichen
Der Förderantrag wird über das digitale Antragsportal des Fonds Soziokultur gestellt. Dort ist eine Registrierung notwendig. Das Formular kann zwischengespeichert und bis zur Frist bearbeitet werden. Das Portal ist bis zum 2. Mai 2025, 24 Uhr geöffnet. Eine rechtzeitige Einreichung wird empfohlen, da es kurz vor Fristende zu technischen Engpässen kommen kann.
Digitale Beratung zur Antragstellung
Der Fonds Soziokultur bietet digitale Info-Veranstaltungen zur Antragstellung an. Einige Termine sind bereits ausgebucht, schnell sein lohnt sich:
Nächste Termine:
- Montag, 14. April 2025, 18:00 Uhr
- Freitag, 25. April 2025, 11:00 Uhr
- Dienstag, 8. April 2025, 11:00 Uhr (auf Englisch)