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11.04.2021

Aktuelles, Kulturpolitik

Transparenzregistergesetz: Offener Brief an Olaf Scholz

Von: Barbara Bichler

Aktuell versendet der Bundesanzeiger Verlag Gebührenbescheide an Vereine für die Auflistung im bundesweiten Transparenzregister. Mit dem Hinweis auf das Geldwäschegesetz wird von allen Vereinen die Entrichtung einer Gebühr rückwirkend für die letzten vier Jahre gefordert.

Eine Gebührenbefreiung ist für gemeinnützige Organisationen zwar möglich, aber äußerst aufwändig. Zudem kann die Befreiung nicht rückwirkend beantragt werden und jede Aktualisierung muss aktiv an das Transparenzregister gemeldet werden. Gerade für Vereine, deren Jahreseinnahmen weniger als 10.000 € ausmachen und die über keine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle verfügen - das sind immerhin die Hälfte aller Vereine in Deutschland! - bedeutet es einen Mehraufwand verbunden mit einer Mehrbelastung. Einer unnötigen, wie wir finden.

Der Gesetzesentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (Drs. 19/28164) wird am Mittwoch, 14. April 20121, in erster Lesung im Bundestag behandelt und an die Ausschüsse verwiesen.

Der Bundesverband Soziokultur e. V. hat deshalb einen offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz mitunterzeichnet, der fordert, die derzeit laufenden Gebührenbescheide zu stoppen und den aktuellen Gesetzentwurf zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz anzupassen.

Die Forderungen in dem offenen Brief:

  • Den aktuellen Versand von Gebührenbescheiden zu stoppen und bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.
  • Keine neuen eigenständigen Meldepflichten für gemeinnützige Vereine einzuführen. (Die im Entwurf des Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinGw) geplanten zusätzlichen Meldepflichten erhöhen die bürokratische Mehrbelastung und gehen, da auf wirtschaftliche Aktivitäten abzielend, an der Realität gemeinnütziger Vereine vorbei. Denn die Vereine sind mit ihren rechtlichen Vertreter*innen im Vereinsregister bereits eingetragen und die Einnahmen und Ausgaben werden mindestens alle drei Jahre vom Finanzamt geprüft.)
  • Die automatische Gebührenbefreiung für Vereine, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde, ohne gesonderten Antrag umzusetzen. Auch die Bundesländer setzen sich im Bundesrat für die Gebührenbefreiung von gemeinnützigen Vereinen ein (Drs. 133/21).
  • Auch laufende Gesetzgebungsverfahren, wie z. B. das TraFinGw, auf ihre Bürokratiebelastung für das bürgerschaftliche Engagement zu überprüfen und anzupassen.
  • Darüber hinaus soll zukünftig im Sinne einer Engagementverträglickeitsprüfung die Bürokratiebelastung für rein ehrenamtlich getragene Strukturen systematisch abgebaut und in laufenden Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

 

Wir danken den Initiator*innen - Bündnis für Gemeinnützigkeit, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Kulturrat, Dachverband der Kulturfördervereine, Zivilgesellschaft in Zahlen, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Naturschutzring sowie den Mitunterzeichnenden.

Hier zum Nachlesen: Den offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Hier zum Nachlesen: Gesetzentwurf zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz).

Autor*innen

  Barbara Bichler Projektleitung "Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen" barbara.bichler@soziokultur.de

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