Die Kulturstiftung des Bundes hat die Antragstellung für die Realisierungsphase des Programms „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ geöffnet. Bis zum 12. Februar 2027 können sich Kulturinstitutionen und Verbünde mit Vorhaben bewerben, die weitreichende Veränderungen in ihren Einrichtungen umsetzen wollen.
Mit der Realisierungsphase geht „Übermorgen“ in die zweite Förderphase. Nachdem seit 2024 zunächst 50 Kulturinstitutionen bei der Entwicklung institutioneller Zukunftsvorhaben unterstützt wurden, sollen ab 2027 bis zu 20 Modellprojekte umgesetzt werden. Dabei können sich auch Einrichtungen und Verbünde bewerben, die bislang noch nicht am Programm beteiligt waren.
Gefördert werden Transformationsprozesse, mit denen Kulturinstitutionen neue Strukturen und Arbeitsweisen erproben und langfristig verankern. Die Förderung beträgt zwischen 300.000 und 600.000 Euro pro Projekt. Verbünde können bis zu eine Million Euro erhalten. Voraussetzung sind unter anderem eine Kofinanzierung von 20 Prozent sowie die Unterstützung des Vorhabens durch Politik und Verwaltung.
Die Förderung läuft von Juli 2027 bis Ende 2030. Antragsschluss ist der 12. Februar 2027 um 12 Uhr.
Weitere Informationen zu Förderbedingungen und Antragstellung gibt es bei der Kulturstiftung des Bundes.


