Wie plant man sichere Veranstaltungen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Von Sicherheitskonzepten über Elektrotechnik bis hin zu Brandschutz – in der Reihe "Kultur – aber sicher! Praxiswissen" gibt Thomas Schiffmann, Experte für Veranstaltungssicherheit, praxisnahe Tipps für Kultureinrichtungen. Das nächste Seminar findet vom 6. bis 8. Mai 2025 in München statt.
SICHERHEITSKONZEPTE FÜR GROSSE VERANSTALTUNGEN
Die Versammlungsstättenverordnung VStättVO § 43 legt fest: „Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen.“ Bei außergewöhnlichen, sehr aufwändigen Veranstaltungen innerhalb der eigenen Versammlungsstätte oder größeren Außer-Haus-Veranstaltungen, die ein gewisses Gefährdungspotential mit sich bringen, wird ein Sicherheitskonzept gefordert, das in einem Genehmigungsverfahren auch den entsprechenden Behörden vorgelegt werden muss.
Dieses Konzept muss die Örtlichkeit sowie Art und Ablauf der Veranstaltung beschreiben. Die verantwortlichen Personen müssen benannt und Zuständigkeiten exakt bezeichnet werden. Es müssen Angaben zu Rettungswegen, Besucher*innenlenkung, Notfallkonzepten, gegebenenfalls verkehrsrechtlichen Anordnungen und Zutrittsbeschränkungen gemacht werden. Infrastruktur, Toilettenanlagen, Wasserversorgung, Brauchwasserentsorgung und alle für die Veranstaltung zutreffenden Problemstellungen müssen behandelt werden. Hierunter fallen oft auch statische Bauabnahmen für Bühnen oder Aufbauten, Sicherheitsdienste, Sanitätsdienste und Ähnliches. Diese Auflistung ließe sich fortsetzen, da gerade Open-Air-Veranstaltungen aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort sehr individuell behandelt werden müssen.
Eine gute Hilfestellung stellt die Handreichung des Innenministeriums aus Nordrhein-Westfalen und das darin enthaltene Muster-Inhaltsverzeichnis der Düsseldorfer Feuerwehr dar. Hier sind alle infrage kommenden Punkte für ein Sicherheitskonzept aufgelistet; die für die eigene Veranstaltung relevanten Aspekte können herausgefiltert werden.
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung, überarbeitete 2. Auflage, S. 81 ff.: Anlage 3: Muster-Inhaltsverzeichnis für Sicherheitskonzepte (Feuerwehr Düsseldorf – Muster-Inhaltsverzeichnis für die Erstellung von Sicherheitskonzepten)
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