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06.03.2025

Veranstaltungssicherheit, Wissen

Hält doch!

Kultur - aber sicher! Praxiswissen für Veranstalter*innen

Von: Thomas Schiffmann

Wie plant man sichere Veranstaltungen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Von Sicherheitskonzepten über Elektrotechnik bis hin zu Brandschutz – in der Reihe "Kultur – aber sicher! Praxiswissen" gibt Thomas Schiffmann, Experte für Veranstaltungssicherheit, praxisnahe Tipps für Kultureinrichtungen. Das nächste Seminar findet vom 6. bis 8. Mai 2025 in München statt.

SICHERUNG VON HERABFALLENDEN GEGENSTÄNDEN

Gegen das Herabfallen von Gegenständen müssen sowohl im Bühnen- als auch im Publikumsbereich Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das gilt nach der DGUV-Vorschrift V17/Regel 115-002, § 7 insbesondere für ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte. Diese müssen über zwei voneinander unabhängig wirkende Einrichtungen gegen ein Herabfallen gesichert sein müssen.
Was sind ortsveränderliche Geräte? Wenn beispielsweise ein Scheinwerfer so befestigt ist, dass die Aufhängevorrichtung mit bloßen Händen gelöst werden kann, um ihn an eine andere Position zu hängen, dann ist dieser ortsveränderlich. In dem Fall ist eine sekundäre Sicherung vorgeschrieben. Der gleiche Scheinwerfer ist ortsfest, wenn die Aufhängung nur mit Werkzeugen gelöst werden kann. Dann ist eine sekundäre Sicherung nicht notwendig. In der Regel wird als sekundäre Sicherung ein Sicherungsseil, ein sogenanntes Safety, verwendet – ein Drahtseil mit Seilendverbindung und Schnellverbindungsglied. Je nach zu sichernder Last muss es ausreichend dimensioniert sein. Hier sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Sicherungsseil ist so anzubringen, dass ein Fallweg möglichst gering ist. Bei Scheinwerfern, die ausgerichtet werden müssen und Bewegungs-Spielraum benötigen, darf der maximale Fallweg 20 Zentimeter nicht überschreiten. Die Sekundärsicherung ist am vorgesehenen Befestigungspunkt anzubringen. Griffe oder Ähnliches sind ungeeignet.
Wichtig: Auch lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können. Seile oder Bänder aus natürlichen oder synthetischen Fasern dürfen nicht verwendet werden, da sie bei Temperatureinwirkung keine ausreichende Sicherheit mehr bieten.


Mehr dazu in der DGUV-Information 215-131 „Lasten über Personen“.
Kostenloser Download

Autor*innen

  Thomas Schiffmann Stabsstelle Geschäftsführung Kulturzentrum E-Werk, Erlangen

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