Wie plant man sichere Veranstaltungen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Von Sicherheitskonzepten über Elektrotechnik bis hin zu Brandschutz – in der Reihe "Kultur – aber sicher! Praxiswissen für Veranstalter*innen" gibt Thomas Schiffmann, Experte für Veranstaltungssicherheit, praxisnahe Tipps für Kultureinrichtungen. Das nächste Seminar findet vom 6. bis 8. Mai 2025 in München statt.
AUFSICHTSPERSONEN
Die Leitung eines Betriebes ist verpflichtet, Aufsichtspersonen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Sie müssen fachlich qualifiziert sein und branchenspezifische Gesetze und Verordnungen kennen. Wie sieht das in Kultureinrichtungen aus? Welches Funktionspersonal muss bei einer Veranstaltung vor Ort sein?
Für den Veranstaltungsbereich wird das Thema in zwei Regelwerken behandelt: Gültig für alle Einrichtungen, auch wenn sie keine Versammlungsstätten sind, ist die die Regel 115-002, § 15 „Leitung und Aufsicht“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „(1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen. […] (3) Mit Aufführungen, Aufnahmen und Proben darf erst begonnen werden, nachdem der Aufsichtführende die Szenenflächen freigegeben hat.“
Gerade kleine Einrichtungen verfügen in der Regel nicht über Fachkräfte oder Meister für Veranstaltungstechnik. Bei geringem Gefährdungspotenzial kann das Beaufsichtigen auch einer geeigneten Person übertragen werden, die fachliche Kenntnisse und Erfahrungen besitzt sowie weisungsbefugt ist. Für Einrichtungen mit mehr als 200 Besucher*innenplätzen gelten die Versammlungsstättenverordnungen der Länder. Nach § 38 muss eine Veranstaltungsleitung ständig anwesend sein; wird eine Bühne beziehungsweise Szenenfläche inklusive Technik genutzt, nach §§ 39/40 zudem eine verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik. Bei geringem Gefährdungsgrad kann dies durch eine Aufsicht führende Person wahrgenommen werden. Die Veranstaltungsleitung muss vom Moment der Öffnung für Besucher*innen anwesend sein, bis der oder die Letzte das Haus beziehungsweise Gelände verlassen hat, die verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik vom Beginn des Aufbaus bis zum Ende des Abbaus.



