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22.07.2020

Förderung

Bundesverband Soziokultur e.V. ist Projektträger im Rahmen des BKM-Förderprogrammes NEUSTART KULTUR für Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren

Von: Redaktion

Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verantwortete NEUSTART KULTUR-Programm für Corona-bedingte Umbaumaßnahmen läuft an: Für einen wichtigen Programmteil des Rettungs- und Zukunftsprogramms hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters erste Fördergrundsätze bekanntgegeben.

Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neubeginn des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach. Kultureinrichtungen in ganz Deutschland sollen bei der Wiedereröffnung ihrer Häuser und Wiederaufnahme ihrer Programme und Aktivitäten unterstützt werden. Dadurch soll neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots auch wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.

NEUSTART KULTUR unterteilt sich dabei in vier Programmteile, die in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Für den ersten Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“, stellt die Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters bis zu 250 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Davon fallen bis zu 25 Millionen Euro in den Bereich der Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturellen Zentren. Der Bundesverband Soziokultur wird den ersten Programmteil für diesen Bereich durchführen. Mit den Mitteln sollen insbesondere investive Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, die in Folge der Einschränkungen im Rahmen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie notwendig sind. Aber auch weitere zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb sind erklärtes Ziel der Förderung.

Die Gelder kommen Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Hier finden Sie die Fördergrundsätze (Link) des ersten Programmteils von NEUSTART KULTUR und hier ein Muster des Antragsformulars (Link).

Nähere Hinweise zur Ausschreibung finden Sie auf www.neustartkultur.de. Die Antragstellung ist für Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturellen Zentren seit dem 1.9.2020 (online) möglich.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der BKM, Prof. Monika Grütters

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