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Wie plant man sichere Veranstaltungen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Von Sicherheitskonzepten über Elektrotechnik bis hin zu Brandschutz – in der Reihe “Kultur – aber sicher! Praxiswissen für Veranstalter*innen” gibt Thomas Schiffmann, Experte für Veranstaltungssicherheit, praxisnahe Tipps für Kultureinrichtungen. Das nächste Seminar findet vom 6. bis 8. Mai 2025 in München statt.

AUFSICHTSPERSONEN

Die Leitung eines Betriebes ist verpflichtet, Aufsichtspersonen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Sie müssen fachlich qualifiziert sein und branchenspezifische Gesetze und Verordnungen kennen. Wie sieht das in Kultureinrichtungen aus? Welches Funktionspersonal muss bei einer Veranstaltung vor Ort sein?

Für den Veranstaltungsbereich wird das Thema in zwei Regelwerken behandelt: Gültig für alle Einrichtungen, auch wenn sie keine Versammlungsstätten sind, ist die die Regel 115-002, § 15 „Leitung und Aufsicht“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „(1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen. […] (3) Mit Aufführungen, Aufnahmen und Proben darf erst begonnen werden, nachdem der Aufsichtführende die Szenenflächen freigegeben hat.“

Gerade kleine Einrichtungen verfügen in der Regel nicht über Fachkräfte oder Meister für Veranstaltungstechnik. Bei geringem Gefährdungspotenzial kann das Beaufsichtigen auch einer geeigneten Person übertragen werden, die fachliche Kenntnisse und Erfahrungen besitzt sowie weisungsbefugt ist. Für Einrichtungen mit mehr als 200 Besucher*innenplätzen gelten die Versammlungsstättenverordnungen der Länder. Nach § 38 muss eine Veranstaltungsleitung ständig anwesend sein; wird eine Bühne beziehungsweise Szenenfläche inklusive Technik genutzt, nach §§ 39/40 zudem eine verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik. Bei geringem Gefährdungsgrad kann dies durch eine Aufsicht führende Person wahrgenommen werden. Die Veranstaltungsleitung muss vom Moment der Öffnung für Besucher*innen anwesend sein, bis der oder die Letzte das Haus beziehungsweise Gelände verlassen hat, die verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik vom Beginn des Aufbaus bis zum Ende des Abbaus.

Wie plant man sichere Veranstaltungen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Von Sicherheitskonzepten über Elektrotechnik bis hin zu Brandschutz – in der Reihe “Kultur – aber sicher! Praxiswissen” gibt Thomas Schiffmann, Experte für Veranstaltungssicherheit, praxisnahe Tipps für Kultureinrichtungen. Das nächste Seminar findet vom 6. bis 8. Mai 2025 in München statt.

SICHERUNG VON HERABFALLENDEN GEGENSTÄNDEN

Gegen das Herabfallen von Gegenständen müssen sowohl im Bühnen- als auch im Publikumsbereich Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das gilt nach der DGUV-Vorschrift V17/Regel 115-002, § 7 insbesondere für ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte. Diese müssen über zwei voneinander unabhängig wirkende Einrichtungen gegen ein Herabfallen gesichert sein müssen.
Was sind ortsveränderliche Geräte? Wenn beispielsweise ein Scheinwerfer so befestigt ist, dass die Aufhängevorrichtung mit bloßen Händen gelöst werden kann, um ihn an eine andere Position zu hängen, dann ist dieser ortsveränderlich. In dem Fall ist eine sekundäre Sicherung vorgeschrieben. Der gleiche Scheinwerfer ist ortsfest, wenn die Aufhängung nur mit Werkzeugen gelöst werden kann. Dann ist eine sekundäre Sicherung nicht notwendig. In der Regel wird als sekundäre Sicherung ein Sicherungsseil, ein sogenanntes Safety, verwendet – ein Drahtseil mit Seilendverbindung und Schnellverbindungsglied. Je nach zu sichernder Last muss es ausreichend dimensioniert sein. Hier sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Sicherungsseil ist so anzubringen, dass ein Fallweg möglichst gering ist. Bei Scheinwerfern, die ausgerichtet werden müssen und Bewegungs-Spielraum benötigen, darf der maximale Fallweg 20 Zentimeter nicht überschreiten. Die Sekundärsicherung ist am vorgesehenen Befestigungspunkt anzubringen. Griffe oder Ähnliches sind ungeeignet.
Wichtig: Auch lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können. Seile oder Bänder aus natürlichen oder synthetischen Fasern dürfen nicht verwendet werden, da sie bei Temperatureinwirkung keine ausreichende Sicherheit mehr bieten.


Mehr dazu in der DGUV-Information 215-131 „Lasten über Personen“.
Kostenloser Download

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ANFORDERUNGEN AN ELEKTRISCHE LEITUNGEN

Elektrische Leitungen sind im Veranstaltungsbetrieb, auf Bühnen oder im Freien hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Personen treten darauf, es werden schwere Cases mit Rollen darüber geschoben und auch Glasbruch ist anzutreffen. Hinzu kommt, dass die Leitungen aufgrund der angeschlossenen Geräte und der hohen elektrischen Leistungen oft erheblichen thermischen Belastungen ausgesetzt sind. Haushaltskabel und günstige Baumarkt-Steckdosenleisten sind hier völlig ungeeignet. Die verwendeten Isolierstoffe können sehr leicht mechanisch beschädigt werden und die Leitungsquerschnitte sind im Normallfall nicht für die angeschlossenen Geräteleistungen ausgelegt. Zudem weisen die Materialien dieser Kabel häufig ein ungünstiges Brandverhalten auf. Nach der Vorschrift DIN VDE 0100 711 dürfen in Veranstaltungsstätten (in Innenräumen sowie im Open Air-Bereich) nur Leitungen vom Typ (mindestens) H07RN-F 3G 1,5 (= schwere flexible Gummischlauchleitung) Anwendung finden. Bei Verbrauchern mit hohen Leistungen beziehungsweise größeren Kabellängen sind entsprechend höhere Querschnitte zu verwenden.

Ja, diese Leitungen kosten etwas mehr! Allerdings weisen sie aufgrund ihrer thermischen und vor allem mechanischen Belastbarkeit eine deutlich höhere Betriebssicherheit auf als die billigen Haushaltskabel. Die Gefahr, dass eine Veranstaltung aufgrund eines Fehlers in der Elektrik unterbrochen werden muss, ist so um ein Vielfaches geringer.

Unabhängig davon, welche Leitungen letztendlich zur Anwendung kommen, müssen alle Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen sowie alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte (zum Beispiel Scheinwerfer) in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – auch das reduziert die Gefahr von Veranstaltungsunterbrechungen erheblich. Durchführen kann diese Prüfung nur eine Person mit einer elektrotechnischen Fachausbildung.


Die entsprechenden Regelwerke dazu sind die DGUV Vorschrift 3 § 5, die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 sowie die DGUV Information 203-071.

Wie plant man sichere Veranstaltungen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Von Sicherheitskonzepten über Elektrotechnik bis hin zu Brandschutz – in der Reihe “Kultur – aber sicher! Praxiswissen” gibt Thomas Schiffmann, Experte für Veranstaltungssicherheit, praxisnahe Tipps für Kultureinrichtungen. Das nächste Seminar findet vom 6. bis 8. Mai 2025 in München statt.

SICHERHEITSKONZEPTE FÜR GROSSE VERANSTALTUNGEN

Die Versammlungsstättenverordnung VStättVO § 43 legt fest: „Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen.“ Bei außergewöhnlichen, sehr aufwändigen Veranstaltungen innerhalb der eigenen Versammlungsstätte oder größeren Außer-Haus-Veranstaltungen, die ein gewisses Gefährdungspotential mit sich bringen, wird ein Sicherheitskonzept gefordert, das in einem Genehmigungsverfahren auch den entsprechenden Behörden vorgelegt werden muss.

Dieses Konzept muss die Örtlichkeit sowie Art und Ablauf der Veranstaltung beschreiben. Die verantwortlichen Personen müssen benannt und Zuständigkeiten exakt bezeichnet werden. Es müssen Angaben zu Rettungswegen, Besucher*innenlenkung, Notfallkonzepten, gegebenenfalls verkehrsrechtlichen Anordnungen und Zutrittsbeschränkungen gemacht werden. Infrastruktur, Toilettenanlagen, Wasserversorgung, Brauchwasserentsorgung und alle für die Veranstaltung zutreffenden Problemstellungen müssen behandelt werden. Hierunter fallen oft auch statische Bauabnahmen für Bühnen oder Aufbauten, Sicherheitsdienste, Sanitätsdienste und Ähnliches. Diese Auflistung ließe sich fortsetzen, da gerade Open-Air-Veranstaltungen aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort sehr individuell behandelt werden müssen.

Eine gute Hilfestellung stellt die Handreichung des Innenministeriums aus Nordrhein-Westfalen und das darin enthaltene Muster-Inhaltsverzeichnis der Düsseldorfer Feuerwehr dar. Hier sind alle infrage kommenden Punkte für ein Sicherheitskonzept aufgelistet; die für die eigene Veranstaltung relevanten Aspekte können herausgefiltert werden.


Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung, überarbeitete 2. Auflage, S. 81 ff.: Anlage 3: Muster-Inhaltsverzeichnis für Sicherheitskonzepte (Feuerwehr Düsseldorf – Muster-Inhaltsverzeichnis für die Erstellung von Sicherheitskonzepten)

 Download Muster-Inhaltsverzeichnis für Sicherheitskonzepte als PDF

Am 11. Februar 2025 findet das zweite Online-Brainstorming der Reihe „Visions for the Future“ statt. Die Veranstaltungsreihe wird vom European Network of Cultural Centres (ENCC) organisiert und ist Teil des Erasmus+-Projekts FULCRUM.

Das erste Brainstorming im März 2024 stellte die Weichen, indem zentrale Herausforderungen identifiziert wurden, darunter mentale Belastungen, die Gefährdung der Demokratie und die Auswirkungen der Klimakrise. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen konzentriert sich das zweite Treffen darauf, konkrete Maßnahmen und Wege zu entwickeln, um gerechte Übergänge („Just Transitions“) hin zu einer nachhaltigen Zukunft zu fördern.

Teilnahme

Das zweite Brainstorming am 11. Februar 2025, von 10:00 bis 13:00 Uhr, steht allen offen, die in einer soziokulturellen Einrichtung tätig sind oder mit einem solchen zusammenarbeiten und deren Einrichtung Mitglied des Bundesverbands Soziokultur ist. Eine Teilnahme am ersten Brainstorming ist keine Voraussetzung. Die Veranstaltung bietet einen sicheren Raum, um Erfahrungen, Herausforderungen und Perspektiven zu teilen und gemeinsam an einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Vision zu arbeiten.

Anmeldung

Die Teilnahme am Brainstorming ist kostenfrei. Es findet online statt, der Zugangslink wird nach der Registrierung zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen und die Anmeldung unter: Visions for the Future: second brainstorm – European Network of Cultural Centres (ENCC)

Die Veranstaltung findet auf Englisch statt, um den internationalen Austausch zu erleichtern. Bei Fragen zur Anmeldung oder besonderen Anforderungen wenden Sie sich bitte an: fulcrum@encc.eu.

ENCC und FULCRUM: Europäische Zusammenarbeit

„Visions for the Future“ ist Teil des dreijährigen Erasmus+-Projekts FULCRUM, das Wissenstransfer, Netzwerkbildung und innovative Ansätze im soziokulturellen Bereich auf europäischer Ebene fördert. Der Bundesverband Soziokultur ist aktiver Partner des Projekts. Das ENCC bietet als Netzwerk eine Plattform für Kulturzentren in Europa, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen, voneinander zu lernen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

In einem Streifzug durch die Republik zu exemplarischen Orten wird klar: Soziokulturelle Aktivitäten finden vielerorts in Gebäuden statt, die nicht als kulturelle Bauten geplant wurden. Wir haben uns umgesehen und stellen exemplarische Häuser vor.

THÜRINGEN: Kunstpavillon Eisenach

Der Verein Zentrum für Gegenwartskunst fördert zeitgenössische Kunst und Kultur, Bildung sowie Denkmalschutz und -pflege durch die Erhaltung des ehemaligen Ausstellungspavillons des Automobilwerkes Eisenach und dessen sinnvolle und regelmäßige Nutzung. Nach der Rettung vor dem Abriss und der Gebäudesicherung treibt der Verein derzeit eine denkmalgerechte Sanierung des inzwischen als Kulturdenkmal eingetragenen und seit 2018 als national bedeutend eingestuften Gebäudes voran. Sein Baustil wird in der Nachfolge der Bauhaus-Architektur mit Bezügen zu Bauten von Mies van der Rohe bewertet.

Seit 2007 werden regelmäßig Angebote der Kunst, der Soziokultur und der Bildung geschaffen, die bis dato in dieser Form in Eisenach nicht zu finden waren – von Kunstausstellungen und -auktionen und Nächten der Kunst über Workshops mit Schüler*innen, die offene „Bühne FREI“ und Poetry Slams bis zu Live-Konzerten, Lesungen und Film-, Theater- und Kabarettaufführungen. Als Zentrum der Begegnung und als Raum zur freien Meinungsbildung lädt der KUNSTPavillon zum Verweilen, Genießen und Feiern ein.

Text: Peter Schäfer

www.kunstpavillon.infoKunstpavillon auf Facebook

Der Artikel erschien in der Zeitschrift SOZIOkultur zur Thema HÄUSER. Hier die Ausgabe zum Download.