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Finanzierungsvielfalt im Programm NEUSTART KULTUR – Eine Analyse der Drittmittel im Förderprogramm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur zeigt: Querfinanzierungen haben für Kultureinrichtungen eine große Relevanz. Mit Hilfe von Drittmitteln aus diversen Quellen entstehen Finanzierungsmodelle, die die Spielräume für Kultureinrichtungen im Rahmen bestehender Förderprogramme erweitern. Dabei spielt die kommunale Kulturförderung eine wichtige Rolle.

Wichtig: Kommunale Kulturförderung

JANA MIESSNER, stellvertretende Projektleiterin, und TOBIAS VOIGT, Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit im Programm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e.V., zeigen, wie Drittmittel Synergien herstellen können. Insbesondere bei Festbetragsfinanzierung ist dies der Fall. Und so können sie die Handlungsspielräume für Kultureinrichtungen und Initiativen im Rahmen bestehender Förderprogramme deutlich erweitern. Kommunale Kulturförderung spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle und empfiehlt sich durch die oft leichte Zugänglichkeit und Bekanntheit. Gerade wenn Kommunen die Bedeutung der Kulturarbeit erkennen und bereits in der Vergangenheit eine enge Zusammenarbeit stattgefunden hat, ergeben sich neue Finanzierungsmodelle, die auch kleinen Kultureinrichtungen mit geringen Eigenmitteln die Umsetzung großer Vorhaben ermöglichen können.

Deutlich wird dies an einem konkreten Beispiel, dem soziokulturellen Zentrum Lagerhalle e.V. in Osnabrück.

Nachlesen hier und in der Zeitschrift SOZIOkultur zum Thema KOMMUNE.

Interview von Radio Lotte, Weimar, mit unserem Vorstandsmitglied Georg Halupczok.

In der Sendung vom Samstag, den 26. Juni 2021, bei Radio Lotte, drehte sich alles um das Thema Soziokultur. Der Bundesverband war für ein Interview angefragt. Unser Vorstandsmitglied Georg Halupczok gab Antworten auf Fragen wie

Georg Halupczok stellt die Perspektiven der Soziokultur und ihre gesellschaftliche Wichtigkeit gerade in Zeiten einer Pandemie dar. Er unterstreicht, wie wichtig und richtig die Förderung der großen Hilfspakete NEUSTART Sofortprogramm und NEUSTART KULTUR für das Aufrechterhalten der soziokulturellen Strukturen, insbesondere auch in ländlichen Gegenden, war und ist. Mit Blick in die Zukunft warnt er aber davor, die soziokulturellen Zentren mit ihrer so wichtigen Arbeit ab sofort alleine zu lassen. Sie brauchen langfristige Unterstützung und sichere Zukunftsaussichten.

Nachzuhören ist das Interview von Michelle Werner hier. Vielen Dank an Radio Lotte für den Mitschnitt.

Der Bundesverband Soziokultur e. V. begrüßt die zweite Kulturmilliarde für das BKM-Programm NEUSTART KULTUR. Der Verband sichert der Kulturstaatsministerin seine volle Unterstützung als mittelausreichende Stelle bei der Umsetzung weiterer Teilprogramme in Höhe von 20 Mio. Euro zu, womit sich das Fördervolumen auf insgesamt 68,7 Mio. Euro erweitert. Alle bisher eingereichten förderfähigen Anträge aus der ersten Runde können somit mit einem Zuwendungsvertrag versehen werden. Weitere Ausschreibungsrunden sind für September und November 2021 geplant. Auch Einzelpersonen, die eine Kultureinrichtung betreiben, sind antragsberechtigt. Dies kommt vor allem den kleinen soziokulturellen Zentren und Initiativen in den ländlichen Räumen entgegen. Die Ausschreibungen werden auf unseren Webseiten und Social-Media-Kanälen angekündigt: www.soziokultur.de, www.soziokultur.neustartkultur.de, Facebook und Twitter.

Im Rahmen der Ausschreibung des Förderprogramms NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e. V. im Herbst 2020 reichten Kultureinrichtungen und Initiativen mehr als 1.000 Anträge ein. Der Bedarf an finanzieller Unterstützung, um die Kultureinrichtungen kurzfristig und flächendeckend den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung anzupassen und auf eine Wiedereröffnung unter Pandemiebedingungen vorzubereiten, war und ist groß.

Deshalb begrüßen wir als Bundesverband die erneute Aufstockung des Programms und freuen uns, dass wir als mittelausgebende Stelle für zusätzliche Fördermittel im Rahmen von 20 Mio. Euro auch im Jahr 2022 einen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Stärkung von Kultureinrichtungen leisten können. Durch die Aufstockung erhöht sich die verfügbare Fördersumme für die vom Bundesverband im Rahmen von NEUSTART KULTUR betreuten Kulturbereiche auf insgesamt 68,7 Mio. Euro. Dank der Verlängerung der Fristen für die Weiterreichung der Fördermittel ist nun zudem sichergestellt, dass die Mittel in diesem Umfang auch ausgegeben werden können.

Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Monika Grütters, sichern wir weiterhin unsere volle Unterstützung bei der bundesweiten Verteilung der Mittel zu, verbunden mit großem Dank für ihr persönliches Engagement in dieser Sache!

Eine Zwischenbilanz zur Umsetzung beim Bundesverband zeigt die großen Erfolge des Programms: Mit Hilfe der Fördermittel sind die teilnehmenden Kultureinrichtungen bereit für die Wiedereröffnung.

Der vielfältige und intelligente Einsatz der Fördermittel in den Einrichtungen wird im Blog der Webseite zum Förderprogramm illustriert: www.soziokultur.neustartkultur.de

Wirksame und nachhaltige Investitionen im Förderbereich „Zentren“

 Über die Hälfte der bisher eingereichten Anträge bezog sich auf den Förderbereich „Zentren“ im ersten Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“. Die in diesem Bereich verfügbaren Fördermittel von initial 31 Mio. Euro werden derzeit im Rahmen der Förderung an Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren ausgereicht. Die Mittel fließen in Investitionen für eine baldige und sichere Wiedereröffnung.

Aktuell zeigen sich erste Erfolge des Programms: Bisher wurden allein für neue Lüftungssysteme Fördergelder in Höhe von 5 Mio. Euro bewilligt. Daneben können weitere Millionen in Schutzvorrichtungen, Wegeleitsysteme und Open-Air-Bühnen investiert werden – essentielle Maßnahmen, um sich auf eine Wiedereröffnung unter Pandemiebedingungen vorzubereiten und die Sicherheit von Akteur*innen und Nutzer*innen zu gewährleisten. Darüber hinaus ermöglicht die Förderung nachhaltige Investitionen in technische Ausstattung und IT-Infrastruktur. Diese bilden unter anderem die Basis für die Entwicklung von Streaming-Angeboten, über die die Einrichtungen und Initiativen trotz des anhaltenden Lockdowns ein digitales Lebenszeichen in Richtung ihres Publikums senden können.

So entstehen zukunftsfähige Infrastruktur und Kompetenz, die auch nach der Pandemie digitale bzw. hybride Angebote ermöglichen werden.

Förderbereich „Programm“: Warten auf die Wiedereröffnung mit Publikum

Bei der im Programmteil „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur“ verorteten Einzelmaßnahme „Programm“ gestaltet sich die Situation aufgrund des anhaltenden Lockdowns schwieriger. Die in diesem Bereich verfügbaren Fördermittel von initial 17,7 Mio. Euro sollen Kulturarbeit und -angebote auch unter unwirtschaftlichen Pandemiebedingungen ermöglichen. Dass die zweite und dritte Corona-Welle Kulturarbeit mit Live-Publikum über Monate hinweg unmöglich machen würden, war jedoch zum Start des Förderprogramms nicht vorhersehbar. So konnten viele entsprechend beantragte und bewilligte Maßnahmen noch nicht wie geplant realisiert werden. Die in den Förderanträgen dargestellte Programmplanung muss mit jeder weiteren Woche im Lockdown neu angepasst werden.

Zudem hat sich während der langen Zeit der pandemiebedingten Schließungen in den Einrichtungen viel verändert: Teamstrukturen haben sich aufgelöst, Honorarkräfte und ehrenamtliche Helfer*innen sind als wichtige Stützen weggebrochen. Darüber hinaus können mit langer Vorlaufzeit terminierte Auftritte bereits gebuchter Künstler*innen oft nicht verschoben werden. Konkrete Zahlen hierzu wird der Bundesverband Soziokultur am 21. Mai 2021 veröffentlichen.

Trotz aller Widrigkeiten: Die Einrichtungen und Initiativen haben eine breite Palette an Angebotsformaten vorbereitet, mit denen sie jederzeit starten könnten. Besucher*innen und Teilnehmer*innen können darauf vertrauen, künftig in sicher ausgestatteten Einrichtungen ein reichhaltiges Programmangebot wahrnehmen zu können.

Der Bundesverband Soziokultur wird darüber berichten.

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Die Pressemeldung hier zum Download.

Im urbanen Kontext nimmt die Soziokultur einen festen Platz ein, aber auch auf dem Land ist sie längst fest verwurzelt. Als Ort für Begegnung und Bildung, Kreativität und Kunst ist sie oft der einzige kulturelle „Player“. Demografische Entwicklung und Digitalisierung lassen ihre Relevanz sogar noch steigen. Der Soziokultur in ländlichen Räumen widmet sich die aktuelle Ausgabe der SOZIOkultur.

Offenes, positives soziales Klima in soziokulturellen Zentren

Zu den ersten Zentren weitab städtischen Lebens gehörte das Haus Felsenkeller in Altenkirchen im Westerwald. Margret Staal beschreibt, wie nicht nur Angebote geschaffen, Akteur*innen vernetzt und Räumlichkeiten instandgesetzt wurden, sondern wie sich damit das soziale Klima generell wandelte, positiver und offener wurde. Das gilt bis heute und zeigt sich vielerorts: Die Künstlerstadt Kalbe in der Altmark begegnet den Folgen des demografischen Wandels.

Ein umgebauter Kleintransporter, die „Fette Elke“, tourt für Demokratie und Weltoffenheit durch Mecklenburg-Vorpommern. Im brandenburgischen Stechlin-Institut trifft Kunst auf Visionen und Zukunftsfragen. In Schleswig-Holstein lässt die KulturAkademie Segeberg während der „SE-KulturTage“ Scheunen und Ställe, Kirchen und Werkstätten zu ungewöhnlichen Kulturorten werden.

Mit Medienkunst befeuert der KulturBahnhof Viktoria in Itzehoe Partizipation und Teilhabe. Die aktuelle Krise ist dabei Katalysator für Entwicklungen, die sich ohnehin vollziehen. Gerd Dallmann ist gespannt, wie sich mit dem Leben auch die Soziokultur auf dem Land verändert.

Schwierig bleibt es allemal. Die strukturschwachen Regionen stellen die Akteur*innen vor große Herausforderungen. Deshalb fordert Katrin Budde, MdB (SPD), gerade im Hinblick auf ländliche Räume, dass Kultur fester Bestandteil der Daseinsvorsorge werden muss, denn kulturelle Angebote gehören zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse dazu.

Förderprogramme des Bundes

Mehrere Förderprogramme des Bundes helfen derzeit, die Programmarbeit fortzusetzen und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Mit „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ konnten die Ausstattung verbessert und dringend notwendige Baumaßnahmen realisiert werden. Das „NEUSTART Sofortprogramm“ und „NEUSTART KULTUR“ reagierten direkt auf die Pandemie. Die Förderprogramme „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ und „Jugend ins Zentrum!“ fördern die soziokulturelle Projektarbeit auch in ländlichen Räumen.

Mit der Umsetzung der Förderprogramme unterstützt der Bundesverband Soziokultur nicht nur soziokulturelle Zentren, sondern auch viele andere Kultureinrichtungen, um die einzigartige kulturelle Landschaft in Deutschland zu erhalten. Auch auf dem Land.

Das und noch mehr lesen Sie in der aktuellen SOZIOkultur.

Ihre Ute Fürstenberg und die Redaktion SOZIOkultur

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Die Pressemeldung hier zum Download.

Zum Download hier die Ausgabe der SOZIOkultur zum Thema „LAND“.

Die Printversion können Sie in der Geschäftsstelle des Bundesverbands Soziokultur bestellen.

Mit dem milliardenschweren Förderprogramm NEUSTART KULTUR werden unter anderem dringend benötigte Investitionen in Kultureinrichtungen für den Weiterbetrieb unter Pandemiebedingungen unterstützt. Eine Analyse der eingegangenen Anträge zeigt, wo die Bedarfe besonders groß sind und was die Zentren tun, um auch in der Krise handlungsfähig zu bleiben.

Kleine Veranstaltungsräume, schlechte Luftverhältnisse und in die Jahre gekommene Sanitäranlagen: Soziokulturelle Zentren werden durch die aktuelle Situation vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsgeschehens führen ohne entsprechende Investitionen für viele soziokulturelle Zentren wie für Kulturzentren zu enormen wirtschaftlichen Einbußen, sodass eine Öffnung der Häuser unter den gegebenen Umständen für viele aussichtslos erscheint. „Kein Abstand zur Kultur, aber Kultur mit Abstand zueinander“ – das fordern daher die Akteur*innen der (sozio-)kulturellen Szene.

Fördervolumen 25 Mio. Euro

Das Förderprogramm NEUSTARTKULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt diese Forderung mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“. Vom Gesamtvolumen des Programmteils im Umfang von maximal 250 Millionen Euro stehen soziokulturellen Zentren, Kulturzentren und Literaturhäusern im Bereich 1d) („Zentren“) bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung, um ihren Weiterbetrieb und somit den Erhalt der vielfältigen (sozio-)kulturellen Landschaft zu gewährleisten.

Der Bedarf an Investitionen ist groß!

Dies wird schon durch den Ansturm auf das Förderprogramm deutlich. So schloss das Antragsportal für den Bereich „Zentren“ bereits am 28. Oktober 2020 wegen Überzeichnung, drei Tage vor dem spätesten Fristende. Insgesamt 626 Anträge mit Gesamtkosten in Höhe von rund 31 Millionen Euro sind beim Bundesverband Soziokultur, der mittelausreichenden Stelle für soziokulturelle Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser, eingegangen. Das Fördervolumen von 25 Millionen Euro ist damit voraussichtlich ausgeschöpft.

Den Anträgen lässt sich entnehmen, dass die Ausgangslage in den (sozio-)kulturellen Zentren und Literaturhäusern in Bezug auf die Corona-Maßnahmen nicht optimal ist. Lüftungsanlagen zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Lufthygiene sind dort entweder in veraltetem Zustand oder gar nicht erst vorhanden. Die Lüftung über Fenster und Türen bedeutet eine Zumutung für die Gäste, gerade in der kälteren Jahreszeit. Bei Einhaltung der Abstandsregelungen und der Lufthygienevorschriften können Veranstaltungen also derzeit nicht oder nur mit einer stark reduzierten Besucher*innenzahl stattfinden.

Maßnahmen gegen die Aerosol­belastung

Für insgesamt rund sechs Millionen Euro¹ beabsichtigen knapp 40 Prozent der Antragstellenden den Einbau, die Aufrüstung oder Anschaffung von Klima- und Belüftungssystemen mit einem Durchschnittswert von rund 25000 Euro. Laut RKI erhöht der längere Aufenthalt in kleinen und schlecht bis nicht belüfteten Räumen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus durch Aerosole auch über eine größere Distanz als anderthalb Meter. Neben der Einhaltung des Mindestabstandes ist also auch die Innenraumlufthygiene von immenser Wichtigkeit, um das Infektionsrisiko durch das SARS-CoV-2-Virus zu minimieren. Frische Luft zuzuführen und vorhandene Luft zu filtern sind Hauptaufgaben der raumlufttechnischen Anlagen. Ein reiner Umluftbetrieb sollte daher möglichst vermieden und stattdessen eine hohe Luftwechselrate durch Frischluft angestrebt werden.

Die Anträge beinhalten neben dem Einbau und der Reparatur von Frischluftanlagen auch die Anschaffung unterstützender Luftfiltersysteme. Laut Bundesregierung sind dabei HEPA-Filter (H13 und H14) generell zu bevorzugen. Die Antragstellenden sind angehalten, bei der Anschaffung oder Aufrüstung ihrer RLT-Anlagen vor allem den Gesundheitsschutz der Nutzenden, die technischen Möglichkeiten, die Art und Weise der Raumnutzung sowie das Verhalten der Nutzenden zu berücksichtigen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Lieber draußen statt drinnen

Wichtiger noch als die Aufrüstung der Innenräume ist für die Einrichtungen allerdings die Nutzbarmachung des Außenraums. Dies macht eine Analyse der eingegangenen Anträge deutlich. Laut RKI ist bei Wahrung des Mindestabstandes die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering. Die kulturelle Arbeit soll entsprechend in den Außenbereich verlegt werden, besonders da, wo Innenräume mit den Vorgaben der Corona-Maßnahmen nicht mehr bespielbar sind. Knapp 4,5 Millionen Euro werden von den Antragstellenden für Maßnahmen zur Nutzbarmachung und Erweiterung der vorhandenen Nutzflächen benötigt. Dabei setzen die Antragstellenden auf kreative Lösungen wie den Ausbau von Dächern, aber auch auf die Erschließung von bisher brachliegendem Gelände.

Mit einem Antragsvolumen von über sieben Millionen Euro liegt der Schwerpunkt der Antragstellenden klar auf Ausstattungen für Open-Air Veranstaltungen. Gefragt sind sowohl mobile Bühnensysteme für das Außengelände als auch Licht- und Tontechnik. Wetterbefestigungen wie Pavillons, Zelte oder Überdachungen sowie Anschaffungen von Außenmobiliar, Stühlen und Tischen ergänzen die Anträge.

Kulturveranstaltungen, die normalerweise im Innenraum stattfinden, können mit der neuen Technik in den Außenraum verlagert werden. Dies entzerrt die Besucher*innenmassen und gewährleistet die gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen unter Einhaltung des Mindestabstandes und unter optimalen Luftverhältnissen.

Von Bad bis Büro: Modernisierungen machen die Zentren arbeits-­ und zukunftsfähig

Weitere Maßnahmen, deren bereits bestehende Dringlichkeit durch die Corona-Pandemie erneut hervorgehoben wurden, werden ebenfalls mithilfe des Förderprogramms angegangen. 26 Prozent der Antragstellenden planen die Modernisierung ihrer Sanitäranlagen, den Einbau barrierefreier Toiletten mit kontaktlosen Spülungen und Armaturen sowie adäquate Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit Gesamtkosten von rund 2,5 Millionen Euro. Dies sorgt zum einen für die Einhaltung der erforderlichen Hygieneregeln, dient aber auch dem Wohlbefinden und dem gestiegenen Hygienebedürfnis der Gäste.

Die (sozio-)kulturellen Zentren werden mit entsprechenden Investitionen nicht nur für die aktuelle Situation gewappnet, sondern darüber hinaus zukunftsfähig ausgestattet. 44 Prozent der Antragstellenden nutzen das Programm mit dem Ziel, die eigene IT-Infrastruktur auszubauen, Streaming-Dienste einzurichten und technische Geräte anzuschaffen. So können Programme durch digitale Formate erweitert und kulturelle Angebote risikoarm genutzt werden. Workshops können gleichzeitig vor Ort und in den Wohnzimmern der Teilnehmenden stattfinden. Dies bedeutet einerseits eine Entzerrung der Gruppengrößen, befördert darüber hinaus aber auch in Zukunft die Zugänglichkeit zu kulturellen Angeboten und die kulturelle Teilhabe – ein erklärtes Ziel (sozio-)kultureller Arbeit.

Und nicht zuletzt kommt das Programm auch den Mitarbeitenden (sozio-)kultureller Zentren zugute. Digitale Aufrüstungen für Büroräume und die Einrichtung von Arbeitsplätzen im Homeoffice werden von den Antragstellenden beantragt, damit auch hier eine Entzerrung stattfinden kann.

„Kultur auf Abstand – aber kein Abstand zur Kultur“

Das Programm NEUSTART KULTUR wird einer Vielzahl soziokultureller Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser den Weiterbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie, aber auch darüber hinaus ermöglichen. Bis zu 15 Millionen Euro kommen soziokulturellen Zentren und Initiativen darüber hinaus in der Fördersäule „Programm“ zur Unterstützung ihrer Programmarbeit zugute.

Der Artikel erschien in der Zeitschrift SOZIOkultur zur Thema HÄUSER. Hier die Ausgabe zum Download.

Wie greifen die Förderungen? Was wird mit den Geldern umgesetzt? Erfahren Sie mehr auf www.neustartkultur.de.

Grafik © Johanna Götz

¹ Bei den Teilmengen handelt es sich um die Gesamtkosten der Maßnahmen, das heißt die Fördersumme plus den Eigenanteil.

BITTE BEACHTEN: EINE ANTRAGSTELLUNG IM FÖRDERPROGRAMM NEUSTART KULTUR BEIM BUNDESVERBAND SOZIOKULTUR IST NICHT MEHR MÖGLICH! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team NEUSTART KULTUR.
www.neustartkultur.de 

Förderprogramm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e. V.

Die Förderung über den Bundesverband Soziokultur gliedert sich in zwei Bereiche: Im Bereich „Zentren“ geht es um pandemiebedingte Investitionen, durch die eine Wiedereröffnung und ein zukunftsfähiger Weiterbetrieb gesichert werden sollen. Im Bereich „Programm“ soll die Unterstützung sicherstellen, dass die bestehende Programmarbeit auch unter Pandemiebedingungen weitergeführt werden kann und die Kulturakteur*innen neue Programmformen initiieren können. Die kulturellen Aktivitäten können ortsfest in Einrichtungen stattfinden, aber auch mobil in Städten und in ländlichen Räumen umgesetzt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Kulturzentren und soziokulturelle Einrichtungen sind in beiden Bereichen förderfähig. Auch Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und der Kreativwirtschaft oder Einrichtungen und Initiativen, die einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren Aktivitätsprofil dem eines Kulturzentrums oder soziokulturellen Zentrums entspricht (ortsfeste und auch Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen) sind antragsberechtigt. Im Bereich „Zentren“ können darüber hinaus Literaturhäuser einen Antrag stellen.

Für alle soziokulturellen Zentren gilt zusätzlich, dass eine überwiegende und dauerhafte Förderung durch öffentliche Mittel kein Ausschlusskriterium darstellt. Ein Antrag ist u. U. auch für Soloselbständige und Freischaffende aus Kunst, Kultur und der Kreativwirtschaft sowie Träger wie Jugendkunstschulen oder Zentren für politische Bildung mit soziokulturellen Aktivitäten möglich.

Für Kinos, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Theater, Musikaufführungsstätten etc. gibt es weitere mittelausreichende Stellen. Sofern ein Schwerpunkt der Träger jedoch auf (sozio-)kultureller Programmarbeit liegt, steht einem Antrag beim Förderprogramm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur nichts im Wege.

Wiedereröffnung und Weiterbetrieb!

Nicht nur Ausgaben, die eine sichere Wiedereröffnung gewähren sollen, sind bei NEUSTART KULTUR förderfähig. Auch Ausgaben des laufenden Betriebs werden anerkannt, wenn sie maßnahmenbezogen sind, d. h. wenn sie sicherstellen, dass durch bewährte wie neue Programmformate die (sozio-)kulturelle Arbeit weitergehen kann und sich attraktive Angebote in sicherem Umfeld weiter entwickeln können. Schwerpunkte können auf der Sicherheit für Mitarbeitende liegen oder darauf, Räumlichkeiten für Künstler*innen auszubauen, die Bühnensituation zu verbessern oder Besucher*innen zu ermöglichen, am Kulturprogramm aus sicherem Blickwinkel teilzunehmen.

Rund ums Geld

Bis 50.000 im Bereich „Programm“ und bis 100.000 Euro im Bereich „Zentren“ können im Programm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur bis zum 31.10.2020 beantragt werden. Der Eigenanteil von mindestens 10 % kann durch Drittmittel gedeckt werden, z. B. durch Mittel des Bundeslandes. Auch eine Kombination von Förderungen aus anderen Bereichen von NEUSTART KULTUR ist möglich. Solange es sich um klar getrennte Maßnahmen oder Aktivitäten handelt, besteht keine Gefahr der Doppelförderung. Die kulturellen Aktivitäten können ortsfest in Einrichtungen stattfinden, aber auch mobil in Städten und in ländlichen Räumen umgesetzt werden.

Aber Achtung! Im Rahmen von NEUSTART KULTUR kann nur eine Förderung für Corona-bedingte Investitionen bewilligt werden. Wer bei der LiveKomm oder bei der GEMA ebenfalls einen Antrag gestellt hat, muss sich im Falle der Bewilligung für einen Förderantrag entscheiden und den anderen zurückziehen. Das zählt zur Mitteilungspflicht.

Was wird gefördert?

Im Bereich „Programm“ kommen Ausgaben zum Tragen, die im Zusammenhang mit der Arbeit unter Pandemiebedingungen stehen: Von Betriebsausgaben über Honorare und Ausgaben für Personal sind alle Ausgaben in Zusammenhang mit der Maßnahme förderfähig. Da es sich nicht um eine Projektförderung handelt, können auch einzelne Aktivitäten gefördert werden wie die Planung, Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung.

Im Bereich „Zentren“ können pandemiebedingte Investitionen gefördert werden, d. h. Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, die eine Ansteckungsgefahr reduzieren. Das schließt räumliche Umbauten zum Schutz von Künstler*innen, Mitarbeitenden, oder Besucher*innen ebenso ein wie digitale Ausstattungen, die dezentrale Maßnahmen möglich machen. Auch Personal- und Sachausgaben zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahme sind eingeschlossen.

Überjährige Maßnahmen möglich? Fristen?

Im Programm NEUSTART KULTUR ist eine überjährige Förderung möglich. Solange die Anträge bis zum 31.10.2020 eingehen, können Maßnahmen bis zum 31.03.2021 im Bereich „Zentren“ umgesetzt werden. Im Bereich „Programm“ müssen die Maßnahmen und Aktivitäten bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sein.

Wo stelle ich einen Antrag? Wo bekomme ich Beratung?

Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und Literaturhäuser sowie Träger, die hauptsächlich soziokulturelle Programmarbeit leisten, stellen ihre Anträge ausschließlich digital beim Bundesverband Soziokultur. Die Online-Anträge stehen hier bereit.

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Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung sind in den Fördergrundsätzen und FAQs der beiden Bereiche „Zentren“ und „Programm“ zusammengefasst.

Daneben unterstützt auch das Team NEUSTART KULTUR des Bundesverbands die Antragstellung durch Beratung per E-Mail und Telefon.
Bereich „Zentren“: T. 030.2 35 93 05-80 und soziokultur@neustartkultur.de
Bereich „Programm“: T. 030.2 35 93 05-70 und programm@neustartkultur.de

www.neustartkultur.de

Nachdem durch das Soforthilfeprogramm NEUSTART bereits viele in Not geratene Einrichtungen der hiesigen Kulturlandschaft unterstützt werden konnten, ist mit NEUSTART KULTUR ein weiteres Förderprogramm angelaufen, das zum Erhalt der bundesweiten Kulturlandschaft beitragen soll. Der Bundesverband Soziokultur ist eine der mittelausreichenden Stellen.

Die Covid-19-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben stellen viele Kultureinrichtungen vor existenzielle Probleme. Die ohnehin schon häufig wackelige Finanzierungsgrundlage zahlreicher Häuser und Initiativen ist durch die entstandenen (und vorerst andauernden) Einnahmeverluste so stark ins Wanken geraten, dass sie vielerorts droht, unter den Füßen der Akteur*innen wegzubrechen und jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelange Kulturarbeit mit in die Tiefe zu reißen. Eine Milliarde Euro aus dem am 3. Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sollen einen solchen kulturellen Kahlschlag verhindern und die Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser und zur Wiederaufnahme ihrer Programme und Aktivitäten befähigen sowie ihren Weiterbetrieb sichern.

Zur Umsetzung dieses Ziels hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Monika Grütters das Rettungspaket NEUSTART KULTUR aufgelegt – ein vierteiliges Förderprogramm, das Kultureinrichtungen und -akteur*innen, die ihre Mittel überwiegend selbst erwirtschaften, dabei unterstützen soll, eine Perspektive für den Kulturbetrieb unter Pandemiebedingungen zu entwickeln.Der Bundesverband Soziokultur ist im Rahmen von NEUSTART KULTUR an zwei Programmbereichen als mittelausgebende Stelle beteiligt.

Investitionen in Schutzmaßnahmen

Im Bereich „Zentren“ des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ stehen einmalig Mittel in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung. Hier besteht für Kulturzentren, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Initiativen die Möglichkeit, eine Förderung für Investitionen in Schutzmaßnahmen zu erhalten, die die Ansteckungsgefahr für Mitarbeitende und Besucher*innen vor Ort reduzieren, etwa für die Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung oder für den Einbau von Belüftungssystemen.

Auch weitere zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb, beispielsweise eine Ausstattung für Open-Air-Formate oder die Veränderung von Nutz­flächen, die – je nach Situation – auch unter Pandemiebedingungen den (eingeschränkten) Betrieb ermög­lichen, sind förderfähig. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die geförderten Einrichtungen nicht nur angehalten, wirtschaftlich zu handeln, sondern – ganz im Sinne soziokultureller Werte – auch ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen.

Bereits in den ersten Tagen wurden mehr als sieben Millio­nen Euro beantragt. Die Nachfrage reißt nicht ab. Täglich gehen weitere Anträge auf Förderung aus allen Bundesländern ein. Nach den Erfahrungen mit dem Soforthilfeprogramm NEUSTART, welches von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zweimal aufgestockt werden musste, hat sich der Bundesverband Soziokultur erfolgreich für die Bereitstellung von ausreichend finan­ziellen Mitteln in diesem Förderprogramm stark gemacht.

Infrastruktur erhalten, Kulturproduktion wieder aufnehmen

Neben der Förderung von Investitionen kann beim Bundesverband auch die Förderung von Programmarbeit beantragt werden. In der Einzelmaßnahme „Programm“ stehen für Kulturzentren und soziokulturelle Zentren sowie weitere Einrichtungen und Initiativen, die einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren Aktivitätsprofil dem eines Kulturzentrums oder soziokulturellen Zentrums entspricht, bis zu 15 Millionen Euro Fördermittel aus dem Gesamtfördervolumen des Programmteils „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur“ zur Verfügung.

Die obersten Ziele dieses Programmteils sind die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur sowie der Wiederbeginn örtlicher Kulturproduktion. Eine funktionierende Infrastruktur und Kulturproduktion in Kulturzentren vor Ort sind für ein gelingendes Zusammenleben fundamental. Die Teilhabe und die Begegnung breiter, teilweise fragiler Zielgruppen und künstlerischer Akteur*innen, die über wenig Ressourcen und Resilienz in Krisenzeiten verfügen, sind wichtige Stützpfeiler des soziokulturellen Anspruchs, ästhetische, politische und kulturelle Bildung zu vermitteln und „Kultur von allen für alle“ zu schaffen. Diese Teilhabe- und Begegnungsformen gilt es zu erhalten.

Ziel ist die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und der Wiederbeginn der Kulturproduktion.

Viele Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und Initiativen weisen prekäre Strukturen auf, die nach der aktuellen Krise akut wegzubrechen drohen. Wegen ihres signifikanten Beitrags zur demokratischen Charakter- und Meinungsbildung im Allgemeinen und nicht zuletzt auch wegen ihrer hohen Bedeutung für ländliche, strukturschwache Räume und städtische Problemquartiere im Besonderen gilt es, diese Einrichtungen in ihrem Bestreben zu unterstützen, ihren Fortbestand zu sichern. Diese Kultureinrichtungen sollen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen.

Mit der Einzelmaßnahme „Programm“ sollen die antragsberechtigten Kultureinrichtungen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und der mit ihr verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können.

Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuier­liche Angebote wie Kurse, Workshops und offene Treffs. Sämtliche kulturellen Angebote erfordern aufgrund der pandemiebedingten Regelungen und Auflagen gründlich ausgearbeitete Konzepte, die modellhaft entwickelt und erprobt werden müssen.

Der Bundesverband Soziokultur begrüßt das mit der Bereitstellung der „Kulturmilliarde“ verknüpfte Bekenntnis der Bundesregierung, dass Kultur auch in Krisenzeiten kein Luxus ist, sondern unverzichtbare Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es zu danken, dass die zentrale Rolle der Soziokultur in diesem Zusammenhang anerkannt und es dem Bundesverband im Rahmen von NEUSTART KULTUR ermöglicht wird, den Einrichtungen der Soziokultur, aber auch den uns verbundenen Einrichtungen der Kulturzentren und Literaturhäuser in diesen schwierigen Zeiten beratend zur Seite zu stehen und unser Know-how in ihrem Sinne einzusetzen. Wir freuen uns sehr, dass wir alle gemeinsam zukunfts- und lösungsorientiert daran arbeiten, dass die (Sozio-) Kultur auch diese Krise übersteht und nach dem Neustart mit voller Kraft ihre Arbeit wieder aufnehmen kann.

Sowohl im Bereich „Zentren“ als auch im Bereich „Programm“ ist es noch bis spätestens 31.10.2020 möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn die Mittel erschöpft sind.

Dr. Thomas Gaens ist Projektleiter von NEUSTART KULTUR.

Weitere Informationen inklusive der FAQ zu beiden Bereichen, die Fördergrundsätze zum Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ und die Ausschreibung zur Maßnahme „Programm“ finden sich auf der Projektwebsite www.neustartkultur.de, über die auch die Antragstellung möglich ist. Das Team von NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e. V. berät interessierte Kultureinrichtungen gerne per Telefon oder E-Mail und ist zu erreichen unter 030.2 35 93 05-80 und soziokultur@neustartkultur.de (Bereich „Zentren“) bzw. unter 030.2 35 93 05-70 und programm@neustartkultur.de (Bereich „Programm“). | www.neustartkultur.de