Die GEMA weist darauf hin, dass Gutschriften/ Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden können. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten. Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite gestellt und dort unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage angegeben werden.
Hier finden sich dazu weitere Informationen.
Auch 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten (Zeitraum ab 1. Januar 2021) auf Antrag Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik (Monats-, Quartals- und Jahresverträge).