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Zwischenbilanz in Hamburg und Greiz: Das Hamburger Kindermuseum Kl!ck und die Alte Papierfabrik Greiz e.V. sind für die dort beheimateten Menschen wichtige Orte des kulturellen Erlebens und des Austausches. Mit der Förderung durch das NEUSTART Sofortprogramm haben sie sich auf die Fortsetzung ihrer kulturellen Arbeit vorbereitet. Für die Zukunft wünschen sie sich die Stärkung von Kinderrechten und Ehrenamt sowie die Förderung von pandemiebedingten Mehrkosten.

Bereit für eine pandemiegerechte Öffnung

Das Hygienekonzept des Kindermuseums berücksichtigt die Erfordernisse eines Museums, bei dem das persönliche Erleben und Ausprobieren für die Wissensvermittlung zentral ist. Mehrmals täglich erfolgt eine Reinigung aller Gegenstände, Griffe und Toiletten. Am Eingang sind vier neu erworbene Desinfektionsspender auf verschiedene Höhen eingestellt, damit eine Familie sie gleichzeitig nutzen kann. Die Ausstellungsbereiche wurden voneinander getrennt, ein System lässt nur eine bestimmte Anzahl an Menschen zu. Dann zeigt die Ampel rot und signalisiert, dass kein Eintritt mehr möglich ist.

Da jede Ausstellung für sich abgegrenzt ist, kann auf weniger frequentierte Räume ausgewichen werden. „Eltern und Erzieher*innen, die dies bislang nutzen konnten, waren sehr angetan. Die Kinder finden die Besucherzählung toll und rennen gerne hin und her, um den Farbeffekt zu beobachten. Wir können jederzeit wiedereröffnen, das Haus ist bereit“, erläutert Reinig. Mit Blick auf den bevorstehenden Sommer plant sie, zunächst den weiträumigen Außenbereich zu öffnen.

Wie machen die das?

Wie haben es das Kindermuseum Kl!ck in Hamburg und die Alte Papierfabrik in Greiz geschafft, einen pandemiegerechten Betrieb gewährleisten zu können? Wie werden sie mit ihrer Arbeit auch in Zukunft zur kulturellen Vielfalt beitragen? Das erläutern SVEN ROSENBERGER, Förderreferent und Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, und CAROLIN VIKTORIN, Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit beim NEUSTART Sofortprogramm des Bundesverbandes Soziokultur e.V., in ihrem Beitrag in der neuen SOZIOkultur zum Thema KOMMUNE.

Hier den ganzen Beitrag lesen.

Häuser, in denen man sich treffen, lachen, tanzen, Kunst erleben und kreativ sein kann, sind gerade jetzt im Lockdown Sehnsuchtsorte. Ihnen, der bewährten Basis und Hülle soziokultureller Arbeit, widmet sich die aktuelle Ausgabe der SOZIOkultur.

Dass die Orte der Soziokultur Knotenpunkte in kommunalen Netzwerken bilden, umreißt Georg Halupczok. Als sogenannte Dritte Orte und „Facility Manager der zivilgesellschaftlichen Debatte“ sind sie für das Klima der Demokratie wichtig – gerade auch in der Pandemie. Christine Steiner und Thomas Putz beschreiben die unterschiedliche Entstehungsgeschichte der Häuser in Ost und West und zeigen, wie sie sich in der Arbeit der Landesverbände in Baden-Württemberg und Thüringen niederschlägt.

Orte kultureller Selbstbestimmung

Viele soziokulturelle Zentren sind in Gebäuden beheimatet, die nicht für kulturelle Zwecke erbaut wurden: in Fabriken und Speichern, E-Werken und Schlachthöfen, Kirchen und Profanbauten. Ihrer Funktion enthoben werden sie – erträumt, erstritten und mit großem Engagement erarbeitet – zu Orten kultureller Selbstbestimmung. Ob in Trägerschaft der Kommune, als Vorhaben eines Vereins oder als private Initiative, immer wirken dabei Teams zusammen: Künstler*innen und Bauleute, Profis und Ehrenamtler*innen schaffen authentische Orte mit hohem Identifikationspotenzial.

So lenken Britta Velhagen und Team mit dem Tollhaus einen „Tanker“ in Karlsruhe und haben bei laufendem Veranstaltungsbetrieb über Jahre komplexe Bauvorhaben geschultert. Auch in Offenbach und Saarburg, Strodehne und Greifswald, Hamburg, Göppingen und unzähligen anderen Orten sind soziokulturelle Hotspots entstanden, die tagein, tagaus unterhalten und bewirtschaftet werden. Einmal mehr wird klar, dass die Aktiven Allrounder sind und sich mit großer Verantwortung in ihren Häusern auch den Herausforderungen der Architektur und Denkmalpflege, Instandsetzung und Modernisierung, Technik und Sicherheit stellen.

Die Gemeinde Schüttorf nutzt die Energie und Kompetenz der Soziokultur für die Gestaltung kommunaler Prozesse. Sie will ein Sanierungsgebiet entwickeln und zeigt mit dem Neubau eines soziokulturellen Zentrums, wie dieses als Impulsgeber wirken kann.

Förderprogramme des Bundesverbands

Das Anliegen mehrerer Bundesprogramme, die aktuell durch den Bundesverband Soziokultur umgesetzt werden, ist es ebenfalls, den Fortbestand soziokultureller Zentren und anderer Kultureinrichtungen zu sichern, die Ausstattung zu verbessern und die Programmarbeit zu gewährleisten. Die Zeitschrift belegt in Analysen und Zwischenbilanzen eindrucksvoll, was in den Häusern umgesetzt wird – Grund genug für einen zuversichtlichen Blick in eine Zukunft, in der wir uns hoffentlich bald wieder vor Ort treffen können!

Ihre Ute Fürstenberg und die Redaktion SOZIOkultur
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Zum Download hier die Ausgabe der SOZIOkultur zum Thema “HÄUSER”.

Die Printversion können Sie hier bestellen.

Bild: Theater der Nacht, Northeim © TdN

Die Unterschiede bei den Förderbedingungen für die soziokulturelle Arbeit sind zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr groß. Die Corona-Krise hat diese Unterschiede noch einmal verdeutlicht.

Kultur gehört bekanntlich zu den freiwilligen Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung, die deshalb auch durch die Kommunen zu finanzieren sind. Besonders in strukturschwachen Gebieten und in Problemquartieren von Großstädten reichen die kommunalen Einnahmen seit Jahrzehnten bei weitem nicht hin, um eine Grundfinanzierung der soziokulturellen Einrichtungen zu gewährleisten, die ein Mindestmaß an Planungssicherheit bietet. Während der letzten Jahre weisen die Leistungen unserer Mitgliedseinrichtungen sowohl qualitativ als auch quantitativ große Zuwächse auf. Parallel dazu hat sich beim Bund und in den Ländern das Bewusstsein vertieft, dass Soziokultur eine unverzichtbare Rolle für das demokratische Gemeinwesen spielt und mit vereinten Kräften unterstützt werden muss. Zwischen den einzelnen Ländern bestehen aber zum Teil sehr große Unterschiede. Es gab sie bereits während der „normalen“ Vor-Pandemiezeiten, und es gibt sie in den landespolitischen Reaktionen auf die aktuelle Krise. Erstmalig geben die Landesverbände einen Überblick über beides.

Teil 8: Niedersachsen

Der Landesverband Soziokultur Niedersachsen erhält seit 1989 eine institutionelle Landesförderung. 1991 wurden Gelder für die Einrichtung regionaler Beratungsstellen sowie die Vergabe von Investitions- und Projektmitteln vom Land bereitgestellt. Als Etat wurden jährlich circa vier Millionen D-Mark eingerichtet. 2006 kam es unter der neuen Landesregierung der CDU/FDP-Koalition zu einem extremen Einbruch: Ab 2007 gab es nur noch circa 40 % Streichung des Investitionsetats und die anteilige Kürzung der Projekt- und Verbandsmittel, was Entlassungen sowie Kürzungen der Gehälter nach sich zog. Zusätzlich wurde dem Verband die Mittelvergabe für Projekte entzogen.

Mit Kulturministerin Johanna Wanka (2010–2015, CDU) begann ein Landeskulturentwicklungsprozess, der die Kulturakteure mit einbezog und die Soziokultur stärkte: Ein Etat in Höhe von einer Million Euro für Investitionen wurde vom Land eingerichtet und vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) vergeben. Mit der Regierung SPD-Kulturministerin ging die Vergabe der Projektmittel 2015 wieder an den Landesverband.

Für die Jahre 2016 bis 2018 wurden bis zu 500.000 Euro des Investitionsetats für den Förderschwerpunkt „Neue künstlerische Formate“ umgewidmet. Unter dem aktuellen Kulturminister Björn Thümler (CDU) wurden nach 2018 diese 500.000 Euro vom Land nicht mehr bereitgestellt, auch nicht für Investitionen. Aktuell vergibt das MWK jährlich weiterhin 500.000 Euro für Investitionen.

Seit 2017 gibt es zusätzlich ein vom Parlament eingerichtetes Investitionsprogramm für alle kleinen Kulturvereine (Höhe circa 2,5 Millionen Euro), bei dem auch kleine soziokulturelle Vereine Geld beantragen können. Die aktuelle Zielvereinbarung des Landesverbandes mit dem MWK läuft Ende 2020 aus, notwendig wären dringend Erhöhungen, um Wertverluste unter anderem aufgrund von Inflation auszugleichen.

Zur Situation mit Corona: Auch in Niedersachsen kann die Bundessoforthilfe von Vereinen und gGmbHs beantragt werden, jedoch unter der Bedingung, „wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig“ zu sein beziehungsweise gewinnorientiert zu arbeiten.

Einerseits wurden bereits Zuschüsse an Vereine ausgereicht, andererseits gab es Ablehnungen. Bislang gibt es in Niedersachsen kein Landeshilfsprogramm explizit für Kulturvereine, auch nicht für freie Kulturschaffende, wie in anderen Bundesländern. Einzelne Stiftungen und Städte in Niedersachsen haben Förderungen für Kulturvereine und/oder Kulturschaffende bereitgestellt.

Um vom Land Unterstützung für die Kulturvereine und -einrichtungen sowie Selbstständigen zu erhalten, hat der Arbeitskreis niedersächsischer Kulturverbände (AKKU), dessen Mitglied der Landesverband ist, seit März vier Brandbriefe an das MWK, den Ministerpräsidenten und die Politik geschrieben und hielt sogar eine Mahnwache am 23. April vor dem Landtag im Rahmen einer Sondersitzung des Parlaments ab. Der NDR und die Hannoversche Allgemeine Zeitung griffen dies auf. Nun war aktuell zu lesen, dass zehn Millionen Euro für die Kultur kommen sollen. Ob es genau so erfolgen wird, wer antragsberechtigt ist – all das ist noch nicht bekannt.

Der Landesverband hat im Zuge von Corona früh auf seiner Website Informationen für alle Kulturschaffenden in Niedersachsen bereitgestellt und eine themenspezifische Beratungssprechstunde eingerichtet. Als mutmachend haben die Mitglieder auch die Programme LAND INTAKT und NEUSTART empfunden sowie die aufgrund von Corona ins Leben gerufene Sonderförderung des Fonds Soziokultur.

Die Unterschiede bei den Förderbedingungen für die soziokulturelle Arbeit sind zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr groß. Die Corona-Krise hat diese Unterschiede noch einmal verdeutlicht.

Kultur gehört bekanntlich zu den freiwilligen Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung, die deshalb auch durch die Kommunen zu finanzieren sind. Besonders in strukturschwachen Gebieten und in Problemquartieren von Großstädten reichen die kommunalen Einnahmen seit Jahrzehnten bei weitem nicht hin, um eine Grundfinanzierung der soziokulturellen Einrichtungen zu gewährleisten, die ein Mindestmaß an Planungssicherheit bietet. Während der letzten Jahre weisen die Leistungen unserer Mitgliedseinrichtungen sowohl qualitativ als auch quantitativ große Zuwächse auf. Parallel dazu hat sich beim Bund und in den Ländern das Bewusstsein vertieft, dass Soziokultur eine unverzichtbare Rolle für das demokratische Gemeinwesen spielt und mit vereinten Kräften unterstützt werden muss. Zwischen den einzelnen Ländern bestehen aber zum Teil sehr große Unterschiede. Es gab sie bereits während der „normalen“ Vor-Pandemiezeiten, und es gibt sie in den landespolitischen Reaktionen auf die aktuelle Krise. Erstmalig geben die Landesverbände einen Überblick über beides.

Teil 7: Mecklenburg-Vorpommern

Die Corona-Pandemie hat das Land vor enorme Herausforderungen gestellt. Auch wenn die Fallzahlen der Infizierten sehr niedrig sind, stellt die Krise einen immensen Einschnitt in das wirtschaftliche und öffentliche Leben dar. In Mecklenburg-Vorpommern mit seinen zumeist ländlich geprägten Regionen sind die Kulturszene und der Tourismus besonders hart betroffen. Die Landesregierung hat mit dem Einreiseverbot sehr schnell auf die gesundheitliche Bedrohung reagiert. Die Schließung der touristischen Hotspots und kulturellen Einrichtungen und damit die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens war sicherlich die richtige Entscheidung. Aber die Folgen dieses Shutdowns sind kaum abzusehen.

Positiv hervorzuheben ist die schnelle Reaktion auf die Krise, das frühzeitige Bemühen, den Schaden in allen wirtschaftlichen und öffentlichen Bereichen zu minimieren und den Menschen – auf privater und beruflicher Ebene – Sicherheit zu geben, damit sie sich nicht alleingelassen fühlen. Dazu wurden verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt.

So können im Rahmen des MV-Schutzfonds Nothilfen beantragt werden, die betriebliche Ausfälle abfedern sollen. Hier können bis zu 40.000 Euro Unterstützung beantragt werden, jedoch nicht für die Deckung von Lebenshaltungskosten. Für soziokulturelle Einrichtungen greift diese Soforthilfe, wenn sie über Räumlichkeiten und Angestellte verfügen. Kleinere, oft ehrenamtlich organisierte Initiativen ohne feste Räumlichkeiten und viele Künstler*innen und Solo-Selbständige können dieses Programm nicht nutzen.

Auch die angebotenen Kredite werden von ihnen weniger in Anspruch genommen, da fraglich ist, wie sie diese im späteren Verlauf zurückzahlen können. Die Kultur war schon vor der Krise kein einträgliches oder gewinnorientiertes Feld und unterfinanziert. Die meisten (sozio-) kulturellen Einrichtungen werden mit viel Herzblut und ehrenamtlichem Engagement betrieben. Ohne diesen oftmals an Selbstausbeutung grenzenden Einsatz würden viele von ihnen nicht überleben. Die Problematik wurde bereits von der Landesregierung erkannt. Sie versucht mit der Implementierung kulturpolitischer Leitlinien, die seit einiger Zeit in Entwicklung sind, diesem Missverhältnis entgegenzutreten. Denn eines ist allen klar: Die Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern steht für Vielfalt, lebendigen Austausch und ist nicht zuletzt demokratiestiftend.

Zusätzlich wurde ein Hilfsfonds für die Kultur geschaffen. Hier können Kulturschaffende, gemeinnützige Organisationen und Vereine Unterstützung wie folgt beantragen:
>>> institutionell und dazu analog geförderte Einrichtungen (3,5 Mio. Euro)
>>> Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung (3,8 Mio. Euro)
>>> Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung (1,5 Mio. Euro)
>>> Überbrückungsstipendien für freischaffende Künstler*innen (wird als zweckbestimmtes Einkommen nicht auf ALG II angerechnet)
>>> Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung (600.000 Euro)
>>> Träger der Gedenkstättenarbeit (200.000 Euro)

Leider finden auch in diesem Fonds viele Freiberufliche kaum Unterstützung. Daher möchte der Landesverband Soziokultur in Mecklenburg-Vorpommern dringend anregen, für hauptberuflich freischaffende Künstler*innen eine Soforthilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Monat bis zum Ende der pandemiebedingten Einnahmeverluste nach dem Vorbild von Baden-Württemberg und Bayern einzuführen.

Bis es zu Öffnungen der Kulturbetriebe kommt und wir wieder uneingeschränkt Konzerte, Theater, Workshops und Ähnliches genießen können, scheint es noch ein langer Weg zu sein. Bis dahin halten wir die Kultur lebendig und nutzen andere Wege des Miteinanders. So wie das Kulturfestival „Nordischer Klang“, digital und sicher: Es wurde kurzfristig auf ein digitales Format umgestellt – für ein so umfangreiches Festival sehr beeindruckend. Auch das deutschlandweit bekannte „FiSH-Festival“ in Rostock ging in diesem Jahr digital an den Start. Viele unserer Mitglieder reagieren schnell und kreativ auf die veränderte Situation und demonstrieren so die Resilienz der Soziokultur.

(Stand 20. Mai 2020)

Der Vergleich zwischen den Bundesländern ist in der Zeitschrift SOZIOkultur 2/2020 Lock’n’Roll erschienen.

Gemeinsame Pressemitteilung der LAG Soziokultur Thüringen, des Thüringer Theaterverbands und der LAG Spiel und Theater in Thüringen:

Angesichts des teilweisen Kultur-Lockdowns und der zu erwartenden Folgen der Pandemie für 2021 fordern die Thüringer Kulturverbände für Soziokultur und freie Theater eine schnelle und bedarfsgerechte Fortführung der Thüringer Corona-Hilfen für gemeinnützige Träger

Im Thüringer Corona-Sondervermögen sind für die Bereiche Soziokultur und freie Theater zum Ausgleich von Einnahmeverlusten Zuschüsse von 5,2 Mio. Euro vorgesehen. Ein Teil der Mittel kam über die Thüringer Corona-Hilfe für gemeinnützige Träger bereits soziokulturellen Einrichtungen und freien Theaterbühnen zugute. Die Antragsfrist lief jedoch am 15. Oktober aus. Wie die nicht verausgabten Gelder dieses Fonds nun eingesetzt werden, ist bisher unklar.

Der derzeitige teilweise Kultur-Lockdown trifft viele soziokulturelle Einrichtungen, Initiativen und freie Theaterbühnen vor allem deshalb hart, weil viele nach mühsamer und in der Regel ehrenamtlicher Vorbereitung gerade den Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen hatten und damit eingeplante Einnahmen erneut wegbrechen werden.

Für das Jahr 2021 erwarten wir deshalb für die Einrichtungen noch schwerwiegendere und existenzbedrohendere Auswirkungen der Pandemie als im Jahr 2020: So befürchten wir gravierende Einschnitte in der öffentlichen Kulturförderung aufgrund der Haushaltsnotlagen der Kommunen. Kommunale Zuschüsse und Projektförderungen werden teilweise wegfallen, sich reduzieren oder verspätet ausgereicht.

Viele Akteure haben zudem inzwischen ihre Rücklagen aufgebraucht. Einnahmen aus Spenden und Sponsoring sind größtenteils weggebrochen. Auch Stundungen für Mieten oder Pachten werden 2021 fällig. Dadurch können viele Träger finanzielle Lücken nicht mehr schließen und die Eigenmittelanteile für Förderprogramme nicht mehr aufbringen. Zudem ist derzeit nicht absehbar, welche notwendigen pandemiebedingten Maßnahmen im kommenden Jahr noch auf die Einrichtungen zukommen, um den Veranstaltungsbetrieb wieder starten zu können.

Alle diese Gründe bewirken, dass Projekte und Einrichtungen gefährdet und perspektivisch einzelne Einrichtungen existentiell gefährdet sind.

Deshalb halten wir es für dringend geboten, dass die Thüringer Corona-Hilfe für Soziokultur und freie Theater für dieses und das kommende Jahr verfügbar bleibt. Wir schlagen folgende Maßnahmen vor:

1. Möglichkeit von Aktualisierung und Neuantragstellung 2020
Aufgrund von aktuellen Veränderungen der Infektionslage sollten Korrekturen der schon gestellten Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 sowie Neuanträge für diesen Zeitraum möglich sein.

2. Fristverlängerung Corona-Hilfe 2021
Wir plädieren für eine Verlängerung der Frist für die Thüringer Corona-Hilfe bis mindestens 30. Juni 2021 mit Option auf weitere Fortführung. Auf Bundesebene ist geplant, die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbständige bis Mitte 2021 zu verlängern. Hier sollten gleiche Maßstäbe für den gemeinnützigen Sektor angelegt werden.

3. Nicht nur Notbetrieb kompensieren
Die Förderrichtlinie sieht lediglich eine Kompensation von Einnahmeausfällen im “Notbetrieb” (“der auf ein Minimum zum Erhalt der Existenz eingeschränkte Betrieb”) vor. Wir halten es für wichtig, Einrichtungen auch zu ermutigen – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt – den Veranstaltungsbetrieb wieder aufzunehmen und entsprechende Einnahmeausfälle über die Corona-Hilfe geltend zu machen. Hier muss die Förderrichtlinie angepasst und entsprechend kommuniziert werden.

4. Eigenmittel-Anteile über Corona-Hilfe abdecken
Bei vielen Förder- und Hilfsprogrammen ist der Einsatz von Eigenmitteln (10 bis 20 %) Fördervoraussetzung. Eigenmittel sind jedoch bei vielen Einrichtungen nicht mehr vorhanden. Eine (teilweise) Übernahme des Eigenmittel-Anteils wäre für die Akteure essenziell.

5. Förderung pandemiebedingter Investitionen und Projekte 2021
Durch die Entwicklung der Pandemielage können weitere Investitionen und eine Unterstützung der Programmarbeit notwendig werden. Wir schlagen vor, hierfür Mittel für ein flexibles Förderprogramm aus dem Sondervermögen bereitzustellen.
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Die LAG Soziokultur Thüringen, der Thüringer Theaterverband und die LAG Spiel und Theater in Thüringen vertreten als kulturelle Landesverbände die Interessen von mehr als 130 Einrichtungen der Soziokultur und freien Theaterszene im Freistaat.

Kontakt für Rückfragen:
LAG Soziokultur Thüringen e. V.
Bettina Rößger (Geschäftsführerin)
Tel. 0361 7802140
info@soziokultur-thueringen.de

Thüringen Theaterverband e. V.
Mathias Baier (Geschäftsführer)
Tel. 03672 4885164
info@thueringer-theaterverband.de

LAG Spiel und Theater Thüringen e. V.
Uta Homberg (Geschäftsführerin)
Tel. 03601 816690
spiel-und-theater@lag-thueringen.de

BITTE BEACHTEN: EINE ANTRAGSTELLUNG IM FÖRDERPROGRAMM NEUSTART KULTUR BEIM BUNDESVERBAND SOZIOKULTUR IST NICHT MEHR MÖGLICH! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team NEUSTART KULTUR.
www.neustartkultur.de 

Förderprogramm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e. V.

Die Förderung über den Bundesverband Soziokultur gliedert sich in zwei Bereiche: Im Bereich „Zentren“ geht es um pandemiebedingte Investitionen, durch die eine Wiedereröffnung und ein zukunftsfähiger Weiterbetrieb gesichert werden sollen. Im Bereich „Programm“ soll die Unterstützung sicherstellen, dass die bestehende Programmarbeit auch unter Pandemiebedingungen weitergeführt werden kann und die Kulturakteur*innen neue Programmformen initiieren können. Die kulturellen Aktivitäten können ortsfest in Einrichtungen stattfinden, aber auch mobil in Städten und in ländlichen Räumen umgesetzt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Kulturzentren und soziokulturelle Einrichtungen sind in beiden Bereichen förderfähig. Auch Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und der Kreativwirtschaft oder Einrichtungen und Initiativen, die einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren Aktivitätsprofil dem eines Kulturzentrums oder soziokulturellen Zentrums entspricht (ortsfeste und auch Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen) sind antragsberechtigt. Im Bereich „Zentren“ können darüber hinaus Literaturhäuser einen Antrag stellen.

Für alle soziokulturellen Zentren gilt zusätzlich, dass eine überwiegende und dauerhafte Förderung durch öffentliche Mittel kein Ausschlusskriterium darstellt. Ein Antrag ist u. U. auch für Soloselbständige und Freischaffende aus Kunst, Kultur und der Kreativwirtschaft sowie Träger wie Jugendkunstschulen oder Zentren für politische Bildung mit soziokulturellen Aktivitäten möglich.

Für Kinos, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Theater, Musikaufführungsstätten etc. gibt es weitere mittelausreichende Stellen. Sofern ein Schwerpunkt der Träger jedoch auf (sozio-)kultureller Programmarbeit liegt, steht einem Antrag beim Förderprogramm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur nichts im Wege.

Wiedereröffnung und Weiterbetrieb!

Nicht nur Ausgaben, die eine sichere Wiedereröffnung gewähren sollen, sind bei NEUSTART KULTUR förderfähig. Auch Ausgaben des laufenden Betriebs werden anerkannt, wenn sie maßnahmenbezogen sind, d. h. wenn sie sicherstellen, dass durch bewährte wie neue Programmformate die (sozio-)kulturelle Arbeit weitergehen kann und sich attraktive Angebote in sicherem Umfeld weiter entwickeln können. Schwerpunkte können auf der Sicherheit für Mitarbeitende liegen oder darauf, Räumlichkeiten für Künstler*innen auszubauen, die Bühnensituation zu verbessern oder Besucher*innen zu ermöglichen, am Kulturprogramm aus sicherem Blickwinkel teilzunehmen.

Rund ums Geld

Bis 50.000 im Bereich „Programm“ und bis 100.000 Euro im Bereich „Zentren“ können im Programm NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur bis zum 31.10.2020 beantragt werden. Der Eigenanteil von mindestens 10 % kann durch Drittmittel gedeckt werden, z. B. durch Mittel des Bundeslandes. Auch eine Kombination von Förderungen aus anderen Bereichen von NEUSTART KULTUR ist möglich. Solange es sich um klar getrennte Maßnahmen oder Aktivitäten handelt, besteht keine Gefahr der Doppelförderung. Die kulturellen Aktivitäten können ortsfest in Einrichtungen stattfinden, aber auch mobil in Städten und in ländlichen Räumen umgesetzt werden.

Aber Achtung! Im Rahmen von NEUSTART KULTUR kann nur eine Förderung für Corona-bedingte Investitionen bewilligt werden. Wer bei der LiveKomm oder bei der GEMA ebenfalls einen Antrag gestellt hat, muss sich im Falle der Bewilligung für einen Förderantrag entscheiden und den anderen zurückziehen. Das zählt zur Mitteilungspflicht.

Was wird gefördert?

Im Bereich „Programm“ kommen Ausgaben zum Tragen, die im Zusammenhang mit der Arbeit unter Pandemiebedingungen stehen: Von Betriebsausgaben über Honorare und Ausgaben für Personal sind alle Ausgaben in Zusammenhang mit der Maßnahme förderfähig. Da es sich nicht um eine Projektförderung handelt, können auch einzelne Aktivitäten gefördert werden wie die Planung, Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung.

Im Bereich „Zentren“ können pandemiebedingte Investitionen gefördert werden, d. h. Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, die eine Ansteckungsgefahr reduzieren. Das schließt räumliche Umbauten zum Schutz von Künstler*innen, Mitarbeitenden, oder Besucher*innen ebenso ein wie digitale Ausstattungen, die dezentrale Maßnahmen möglich machen. Auch Personal- und Sachausgaben zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahme sind eingeschlossen.

Überjährige Maßnahmen möglich? Fristen?

Im Programm NEUSTART KULTUR ist eine überjährige Förderung möglich. Solange die Anträge bis zum 31.10.2020 eingehen, können Maßnahmen bis zum 31.03.2021 im Bereich „Zentren“ umgesetzt werden. Im Bereich „Programm“ müssen die Maßnahmen und Aktivitäten bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sein.

Wo stelle ich einen Antrag? Wo bekomme ich Beratung?

Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und Literaturhäuser sowie Träger, die hauptsächlich soziokulturelle Programmarbeit leisten, stellen ihre Anträge ausschließlich digital beim Bundesverband Soziokultur. Die Online-Anträge stehen hier bereit.

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Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung sind in den Fördergrundsätzen und FAQs der beiden Bereiche „Zentren“ und „Programm“ zusammengefasst.

Daneben unterstützt auch das Team NEUSTART KULTUR des Bundesverbands die Antragstellung durch Beratung per E-Mail und Telefon.
Bereich „Zentren“: T. 030.2 35 93 05-80 und soziokultur@neustartkultur.de
Bereich „Programm“: T. 030.2 35 93 05-70 und programm@neustartkultur.de

www.neustartkultur.de

Nachdem durch das Soforthilfeprogramm NEUSTART bereits viele in Not geratene Einrichtungen der hiesigen Kulturlandschaft unterstützt werden konnten, ist mit NEUSTART KULTUR ein weiteres Förderprogramm angelaufen, das zum Erhalt der bundesweiten Kulturlandschaft beitragen soll. Der Bundesverband Soziokultur ist eine der mittelausreichenden Stellen.

Die Covid-19-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben stellen viele Kultureinrichtungen vor existenzielle Probleme. Die ohnehin schon häufig wackelige Finanzierungsgrundlage zahlreicher Häuser und Initiativen ist durch die entstandenen (und vorerst andauernden) Einnahmeverluste so stark ins Wanken geraten, dass sie vielerorts droht, unter den Füßen der Akteur*innen wegzubrechen und jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelange Kulturarbeit mit in die Tiefe zu reißen. Eine Milliarde Euro aus dem am 3. Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sollen einen solchen kulturellen Kahlschlag verhindern und die Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser und zur Wiederaufnahme ihrer Programme und Aktivitäten befähigen sowie ihren Weiterbetrieb sichern.

Zur Umsetzung dieses Ziels hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Monika Grütters das Rettungspaket NEUSTART KULTUR aufgelegt – ein vierteiliges Förderprogramm, das Kultureinrichtungen und -akteur*innen, die ihre Mittel überwiegend selbst erwirtschaften, dabei unterstützen soll, eine Perspektive für den Kulturbetrieb unter Pandemiebedingungen zu entwickeln.Der Bundesverband Soziokultur ist im Rahmen von NEUSTART KULTUR an zwei Programmbereichen als mittelausgebende Stelle beteiligt.

Investitionen in Schutzmaßnahmen

Im Bereich „Zentren“ des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ stehen einmalig Mittel in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung. Hier besteht für Kulturzentren, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Initiativen die Möglichkeit, eine Förderung für Investitionen in Schutzmaßnahmen zu erhalten, die die Ansteckungsgefahr für Mitarbeitende und Besucher*innen vor Ort reduzieren, etwa für die Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung oder für den Einbau von Belüftungssystemen.

Auch weitere zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb, beispielsweise eine Ausstattung für Open-Air-Formate oder die Veränderung von Nutz­flächen, die – je nach Situation – auch unter Pandemiebedingungen den (eingeschränkten) Betrieb ermög­lichen, sind förderfähig. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die geförderten Einrichtungen nicht nur angehalten, wirtschaftlich zu handeln, sondern – ganz im Sinne soziokultureller Werte – auch ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen.

Bereits in den ersten Tagen wurden mehr als sieben Millio­nen Euro beantragt. Die Nachfrage reißt nicht ab. Täglich gehen weitere Anträge auf Förderung aus allen Bundesländern ein. Nach den Erfahrungen mit dem Soforthilfeprogramm NEUSTART, welches von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zweimal aufgestockt werden musste, hat sich der Bundesverband Soziokultur erfolgreich für die Bereitstellung von ausreichend finan­ziellen Mitteln in diesem Förderprogramm stark gemacht.

Infrastruktur erhalten, Kulturproduktion wieder aufnehmen

Neben der Förderung von Investitionen kann beim Bundesverband auch die Förderung von Programmarbeit beantragt werden. In der Einzelmaßnahme „Programm“ stehen für Kulturzentren und soziokulturelle Zentren sowie weitere Einrichtungen und Initiativen, die einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren Aktivitätsprofil dem eines Kulturzentrums oder soziokulturellen Zentrums entspricht, bis zu 15 Millionen Euro Fördermittel aus dem Gesamtfördervolumen des Programmteils „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur“ zur Verfügung.

Die obersten Ziele dieses Programmteils sind die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur sowie der Wiederbeginn örtlicher Kulturproduktion. Eine funktionierende Infrastruktur und Kulturproduktion in Kulturzentren vor Ort sind für ein gelingendes Zusammenleben fundamental. Die Teilhabe und die Begegnung breiter, teilweise fragiler Zielgruppen und künstlerischer Akteur*innen, die über wenig Ressourcen und Resilienz in Krisenzeiten verfügen, sind wichtige Stützpfeiler des soziokulturellen Anspruchs, ästhetische, politische und kulturelle Bildung zu vermitteln und „Kultur von allen für alle“ zu schaffen. Diese Teilhabe- und Begegnungsformen gilt es zu erhalten.

Ziel ist die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und der Wiederbeginn der Kulturproduktion.

Viele Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und Initiativen weisen prekäre Strukturen auf, die nach der aktuellen Krise akut wegzubrechen drohen. Wegen ihres signifikanten Beitrags zur demokratischen Charakter- und Meinungsbildung im Allgemeinen und nicht zuletzt auch wegen ihrer hohen Bedeutung für ländliche, strukturschwache Räume und städtische Problemquartiere im Besonderen gilt es, diese Einrichtungen in ihrem Bestreben zu unterstützen, ihren Fortbestand zu sichern. Diese Kultureinrichtungen sollen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen.

Mit der Einzelmaßnahme „Programm“ sollen die antragsberechtigten Kultureinrichtungen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und der mit ihr verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können.

Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuier­liche Angebote wie Kurse, Workshops und offene Treffs. Sämtliche kulturellen Angebote erfordern aufgrund der pandemiebedingten Regelungen und Auflagen gründlich ausgearbeitete Konzepte, die modellhaft entwickelt und erprobt werden müssen.

Der Bundesverband Soziokultur begrüßt das mit der Bereitstellung der „Kulturmilliarde“ verknüpfte Bekenntnis der Bundesregierung, dass Kultur auch in Krisenzeiten kein Luxus ist, sondern unverzichtbare Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es zu danken, dass die zentrale Rolle der Soziokultur in diesem Zusammenhang anerkannt und es dem Bundesverband im Rahmen von NEUSTART KULTUR ermöglicht wird, den Einrichtungen der Soziokultur, aber auch den uns verbundenen Einrichtungen der Kulturzentren und Literaturhäuser in diesen schwierigen Zeiten beratend zur Seite zu stehen und unser Know-how in ihrem Sinne einzusetzen. Wir freuen uns sehr, dass wir alle gemeinsam zukunfts- und lösungsorientiert daran arbeiten, dass die (Sozio-) Kultur auch diese Krise übersteht und nach dem Neustart mit voller Kraft ihre Arbeit wieder aufnehmen kann.

Sowohl im Bereich „Zentren“ als auch im Bereich „Programm“ ist es noch bis spätestens 31.10.2020 möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn die Mittel erschöpft sind.

Dr. Thomas Gaens ist Projektleiter von NEUSTART KULTUR.

Weitere Informationen inklusive der FAQ zu beiden Bereichen, die Fördergrundsätze zum Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ und die Ausschreibung zur Maßnahme „Programm“ finden sich auf der Projektwebsite www.neustartkultur.de, über die auch die Antragstellung möglich ist. Das Team von NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur e. V. berät interessierte Kultureinrichtungen gerne per Telefon oder E-Mail und ist zu erreichen unter 030.2 35 93 05-80 und soziokultur@neustartkultur.de (Bereich „Zentren“) bzw. unter 030.2 35 93 05-70 und programm@neustartkultur.de (Bereich „Programm“). | www.neustartkultur.de