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Mit dem milliardenschweren Förderprogramm NEUSTART KULTUR werden unter anderem dringend benötigte Investitionen in Kultureinrichtungen für den Weiterbetrieb unter Pandemiebedingungen unterstützt. Eine Analyse der eingegangenen Anträge zeigt, wo die Bedarfe besonders groß sind und was die Zentren tun, um auch in der Krise handlungsfähig zu bleiben.

Kleine Veranstaltungsräume, schlechte Luftverhältnisse und in die Jahre gekommene Sanitäranlagen: Soziokulturelle Zentren werden durch die aktuelle Situation vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsgeschehens führen ohne entsprechende Investitionen für viele soziokulturelle Zentren wie für Kulturzentren zu enormen wirtschaftlichen Einbußen, sodass eine Öffnung der Häuser unter den gegebenen Umständen für viele aussichtslos erscheint. „Kein Abstand zur Kultur, aber Kultur mit Abstand zueinander“ – das fordern daher die Akteur*innen der (sozio-)kulturellen Szene.

Fördervolumen 25 Mio. Euro

Das Förderprogramm NEUSTARTKULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt diese Forderung mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“. Vom Gesamtvolumen des Programmteils im Umfang von maximal 250 Millionen Euro stehen soziokulturellen Zentren, Kulturzentren und Literaturhäusern im Bereich 1d) („Zentren“) bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung, um ihren Weiterbetrieb und somit den Erhalt der vielfältigen (sozio-)kulturellen Landschaft zu gewährleisten.

Der Bedarf an Investitionen ist groß!

Dies wird schon durch den Ansturm auf das Förderprogramm deutlich. So schloss das Antragsportal für den Bereich „Zentren“ bereits am 28. Oktober 2020 wegen Überzeichnung, drei Tage vor dem spätesten Fristende. Insgesamt 626 Anträge mit Gesamtkosten in Höhe von rund 31 Millionen Euro sind beim Bundesverband Soziokultur, der mittelausreichenden Stelle für soziokulturelle Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser, eingegangen. Das Fördervolumen von 25 Millionen Euro ist damit voraussichtlich ausgeschöpft.

Den Anträgen lässt sich entnehmen, dass die Ausgangslage in den (sozio-)kulturellen Zentren und Literaturhäusern in Bezug auf die Corona-Maßnahmen nicht optimal ist. Lüftungsanlagen zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Lufthygiene sind dort entweder in veraltetem Zustand oder gar nicht erst vorhanden. Die Lüftung über Fenster und Türen bedeutet eine Zumutung für die Gäste, gerade in der kälteren Jahreszeit. Bei Einhaltung der Abstandsregelungen und der Lufthygienevorschriften können Veranstaltungen also derzeit nicht oder nur mit einer stark reduzierten Besucher*innenzahl stattfinden.

Maßnahmen gegen die Aerosol­belastung

Für insgesamt rund sechs Millionen Euro¹ beabsichtigen knapp 40 Prozent der Antragstellenden den Einbau, die Aufrüstung oder Anschaffung von Klima- und Belüftungssystemen mit einem Durchschnittswert von rund 25000 Euro. Laut RKI erhöht der längere Aufenthalt in kleinen und schlecht bis nicht belüfteten Räumen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus durch Aerosole auch über eine größere Distanz als anderthalb Meter. Neben der Einhaltung des Mindestabstandes ist also auch die Innenraumlufthygiene von immenser Wichtigkeit, um das Infektionsrisiko durch das SARS-CoV-2-Virus zu minimieren. Frische Luft zuzuführen und vorhandene Luft zu filtern sind Hauptaufgaben der raumlufttechnischen Anlagen. Ein reiner Umluftbetrieb sollte daher möglichst vermieden und stattdessen eine hohe Luftwechselrate durch Frischluft angestrebt werden.

Die Anträge beinhalten neben dem Einbau und der Reparatur von Frischluftanlagen auch die Anschaffung unterstützender Luftfiltersysteme. Laut Bundesregierung sind dabei HEPA-Filter (H13 und H14) generell zu bevorzugen. Die Antragstellenden sind angehalten, bei der Anschaffung oder Aufrüstung ihrer RLT-Anlagen vor allem den Gesundheitsschutz der Nutzenden, die technischen Möglichkeiten, die Art und Weise der Raumnutzung sowie das Verhalten der Nutzenden zu berücksichtigen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Lieber draußen statt drinnen

Wichtiger noch als die Aufrüstung der Innenräume ist für die Einrichtungen allerdings die Nutzbarmachung des Außenraums. Dies macht eine Analyse der eingegangenen Anträge deutlich. Laut RKI ist bei Wahrung des Mindestabstandes die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering. Die kulturelle Arbeit soll entsprechend in den Außenbereich verlegt werden, besonders da, wo Innenräume mit den Vorgaben der Corona-Maßnahmen nicht mehr bespielbar sind. Knapp 4,5 Millionen Euro werden von den Antragstellenden für Maßnahmen zur Nutzbarmachung und Erweiterung der vorhandenen Nutzflächen benötigt. Dabei setzen die Antragstellenden auf kreative Lösungen wie den Ausbau von Dächern, aber auch auf die Erschließung von bisher brachliegendem Gelände.

Mit einem Antragsvolumen von über sieben Millionen Euro liegt der Schwerpunkt der Antragstellenden klar auf Ausstattungen für Open-Air Veranstaltungen. Gefragt sind sowohl mobile Bühnensysteme für das Außengelände als auch Licht- und Tontechnik. Wetterbefestigungen wie Pavillons, Zelte oder Überdachungen sowie Anschaffungen von Außenmobiliar, Stühlen und Tischen ergänzen die Anträge.

Kulturveranstaltungen, die normalerweise im Innenraum stattfinden, können mit der neuen Technik in den Außenraum verlagert werden. Dies entzerrt die Besucher*innenmassen und gewährleistet die gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen unter Einhaltung des Mindestabstandes und unter optimalen Luftverhältnissen.

Von Bad bis Büro: Modernisierungen machen die Zentren arbeits-­ und zukunftsfähig

Weitere Maßnahmen, deren bereits bestehende Dringlichkeit durch die Corona-Pandemie erneut hervorgehoben wurden, werden ebenfalls mithilfe des Förderprogramms angegangen. 26 Prozent der Antragstellenden planen die Modernisierung ihrer Sanitäranlagen, den Einbau barrierefreier Toiletten mit kontaktlosen Spülungen und Armaturen sowie adäquate Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit Gesamtkosten von rund 2,5 Millionen Euro. Dies sorgt zum einen für die Einhaltung der erforderlichen Hygieneregeln, dient aber auch dem Wohlbefinden und dem gestiegenen Hygienebedürfnis der Gäste.

Die (sozio-)kulturellen Zentren werden mit entsprechenden Investitionen nicht nur für die aktuelle Situation gewappnet, sondern darüber hinaus zukunftsfähig ausgestattet. 44 Prozent der Antragstellenden nutzen das Programm mit dem Ziel, die eigene IT-Infrastruktur auszubauen, Streaming-Dienste einzurichten und technische Geräte anzuschaffen. So können Programme durch digitale Formate erweitert und kulturelle Angebote risikoarm genutzt werden. Workshops können gleichzeitig vor Ort und in den Wohnzimmern der Teilnehmenden stattfinden. Dies bedeutet einerseits eine Entzerrung der Gruppengrößen, befördert darüber hinaus aber auch in Zukunft die Zugänglichkeit zu kulturellen Angeboten und die kulturelle Teilhabe – ein erklärtes Ziel (sozio-)kultureller Arbeit.

Und nicht zuletzt kommt das Programm auch den Mitarbeitenden (sozio-)kultureller Zentren zugute. Digitale Aufrüstungen für Büroräume und die Einrichtung von Arbeitsplätzen im Homeoffice werden von den Antragstellenden beantragt, damit auch hier eine Entzerrung stattfinden kann.

„Kultur auf Abstand – aber kein Abstand zur Kultur“

Das Programm NEUSTART KULTUR wird einer Vielzahl soziokultureller Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser den Weiterbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie, aber auch darüber hinaus ermöglichen. Bis zu 15 Millionen Euro kommen soziokulturellen Zentren und Initiativen darüber hinaus in der Fördersäule „Programm“ zur Unterstützung ihrer Programmarbeit zugute.

Der Artikel erschien in der Zeitschrift SOZIOkultur zur Thema HÄUSER. Hier die Ausgabe zum Download.

Wie greifen die Förderungen? Was wird mit den Geldern umgesetzt? Erfahren Sie mehr auf www.neustartkultur.de.

Grafik © Johanna Götz

¹ Bei den Teilmengen handelt es sich um die Gesamtkosten der Maßnahmen, das heißt die Fördersumme plus den Eigenanteil.