Der vorgelegte Entwurf weist eine Erhöhung des Abgabesatzes für die Künstlersozialkasse von bisher 4,2 % auf geplante 4,4 % im Jahr 2021 aus. Diese Erhöhung um 0,2 % ist durch eine Aufstockung des Bundeszuschusses an die Künstlersozialkasse möglich.
Nach der vorliegenden Berechnungsgrundlage der Künstlersozialkasse hätte die Erhöhung deutlich über 0,2 % liegen können und müssen. Ohne den einberechneten Überschuss läge der Satz bei 5,26 %, anstatt den von der Künstlersozialkasse kalkulierten 4,7 %.
Unter normalen Bedingungen hielten wir eine solch moderate Erhöhung für akzeptabel. Doch durch die Pandemie, deren Auswirkungen wir im Jahr 2021 weiterhin spüren werden, stellt eine Erhöhung des Abgabesatzes – so moderat sie auch sei – eine zusätzliche Belastung dar. Wir möchten daher ausdrücklich darum bitten, auf eine Erhöhung ganz zu verzichten.
Generell schlagen wir vor, dass der Bundeszuschuss nicht lediglich um die geplanten 2 % erhöht wird, sondern um 5 % auf den ehemaligen Stand von 25 %. Statt der geplanten 23 Mio. Euro wäre das eine Erhöhung um 50 Mio. Euro. Dies wünschen wir uns nicht nur einmalig, sondern dauerhaft. Nur so kann die Künstlersozialkasse einen möglichen höheren Bedarf abfedern.
Auch wenn einerseits die gemeldeten Beiträge der Versicherten niedriger ausfallen mögen, werden andererseits auch die gemeldeten Honorarsummen der Abgabepflichtigen drastisch nach unten gehen.
Für 2021 wird mit Honorarsummen in Höhe von 6,2 Mrd. gerechnet. Daraus leitet sich ein Abgabesatz von 4,35 % ab. Das beinhaltet auch den Überschuss von 56 Mio. Euro, der den Bedarf an Künstlersozialabgabe entsprechend reduziert. Mit der Pandemie geht auch einher, dass von einem Überschuss in dieser Höhe bei Weitem nicht auszugehen ist.
Wir sprechen uns für eine nachhaltige Lösung aus und fordern, den Anteil des Bundes an der Künstlersozialabgabe generell wieder auf 25 % zu erhöhen. Das kann Planungssicherheit für die Abgabepflichtigen für die nächsten Jahre gewährleisten.
In den vergangenen Jahren haben wir dafür plädiert, dass die Rücklagen der Künstlersozialabgaben ausgeweitet werden müssen, um mögliche zukünftige Schwankungen aufzufangen. Aus diesem Hintergrund halten wir generell und langfristig ein Abgabesatz zwischen 4 und 4,5 % für sinnvoll. Für das Jahr 2021 jedoch sollte auf eine Erhöhung des Abgabesatzes aufgrund der außergewöhnlichen Belastung der Abgabepflichtigen vollständig verzichtet werden.