Ein Vergleich zwischen den Bundesländern
Die Unterschiede bei den Förderbedingungen für die soziokulturelle Arbeit sind zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr groß. Die Corona-Krise hat diese Unterschiede noch einmal verdeutlicht.
Kultur gehört bekanntlich zu den freiwilligen Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung, die deshalb auch durch die Kommunen zu finanzieren sind. Besonders in strukturschwachen Gebieten und in Problemquartieren von Großstädten reichen die kommunalen Einnahmen seit Jahrzehnten bei weitem nicht hin, um eine Grundfinanzierung der soziokulturellen Einrichtungen zu gewährleisten, die ein Mindestmaß an Planungssicherheit bietet. Während der letzten Jahre weisen die Leistungen unserer Mitgliedseinrichtungen sowohl qualitativ als auch quantitativ große Zuwächse auf. Parallel dazu hat sich beim Bund und in den Ländern das Bewusstsein vertieft, dass Soziokultur eine unverzichtbare Rolle für das demokratische Gemeinwesen spielt und mit vereinten Kräften unterstützt werden muss. Zwischen den einzelnen Ländern bestehen aber zum Teil sehr große Unterschiede. Es gab sie bereits während der „normalen“ Vor-Pandemiezeiten, und es gibt sie in den landespolitischen Reaktionen auf die aktuelle Krise. Erstmalig geben die Landesverbände einen Überblick über beides.
Teil 3: Brandenburg
- Popularmusik und Festivals erleben einen Aufschwung.
- Viele Einrichtungen der Soziokultur befinden sich trotz Hilfen in ungewisser Situation.
Die LAG Soziokultur Brandenburg e.V. richtet sich seit 2018 neu aus und öffnet sich seitdem über das Projekt „Musicbase“ Akteuren und Verwertern der Popularmusik, inklusive der Festivals. In der Folge wurde die Geschäftsstelle über Landesfördermittel personell mit vier Teilzeitstellen aufgestockt. Neben und mit der Geschäftsführung sind momentan eine Projektleiterin und eine Referentin im Projekt „Musicbase“, eine Referentin für die Belange der Soziokultur und eine Sachbearbeiterin tätig. Der Geschäftsstellenhaushalt hat sich damit mehr als verdreifacht. Ebenfalls geändert haben wir die Satzung und den Namen der LAG in ImPuls Brandenburg e.V./Landesverband für Soziokultur, Popularmusik und Festivals. Während die Projektförderung des Landes für soziokulturelle Einrichtungen, Initiativen und Projekte in den letzten Jahren nicht signifikant erhöht werden konnte, wurde diese für Popularmusik und Festivals deutlich aufgestockt beziehungsweise erstmalig aufgelegt.
Auf Basis unserer Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) Brandenburg wurde im Jahresgespräch 2019 mit der Kulturabteilung des MWFK Konsens darüber erzielt, im Zuge steigender Mitgliederzahlen die Landesförderung anpassen zu wollen. Seit dem Shutdown ab dem 11. März 2020 stellten wir die Arbeit in der Geschäftsstelle und in den Mitgliedseinrichtungen zügig auf Krisenbewältigungsstrategien um. In wöchentlichen Telefonkonferenzen der kulturellen Landesverbände mit der MWFK wurden zeitnah Maßnahmen diskutiert, die massive Schäden an der kulturellen Infrastruktur des Landes verhindern helfen sollen. Parallel wurden mit von der Geschäftsstelle initiierten Blitzumfragen zur aktuellen Situation in Einrichtungen unserer Praxisfelder relevante Daten abgefragt, hochgerechnet und gemeinsam mit dem Abteilungsleiter Kultur des MWFK Brandenburg analysiert. Zudem half der regelmäßige Austausch mit dem Bundesverband Soziokultur, dem Bundesverband Pop und der LiveKomm, nicht den Überblick über die bundesweit erforderlichen und realisierten Rettungsschirme zu verlieren. Nicht zuletzt waren und sind wir im engen Kontakt mit den kultur- und haushaltspolitischen Sprecher*innen des Landtags, um sie für die spezifischen Problemlagen in unserem Arbeitsumfeld zu sensibilisieren. In einem wöchentlichen Corona-Newsletter informieren wir über Ergebnisse der Gespräche mit Politik und Verwaltung, wichtige Maßnahmen, Förderprogramme aller Ebenen sowie Praxistipps.
Der Rettungsschirm des Landes Brandenburg wurde von ursprünglich 500 Millionen Euro auf zwei Milliarden Euro aufgestockt. Seit dem 29. März 2020 werden – neben dem Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen – aus diesen Mitteln 38,9 Millionen Euro für eine Corona-Kulturhilfe bereitgestellt, insbesondere für kommunale und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Projektträger, die als Teilausgleich von Einnahmeausfällen bis zu 50 Prozent für den Zeitraum vom 11. März bis zum 31. August 2020 verstanden werden.
In der Richtlinie zur Kulturhilfe wird darauf hingewiesen, dass sich der finanzielle Teilausgleich grundsätzlich und ausschließlich auf entstandene Einnahmeausfälle im „ideellen Zweckbetrieb“ bezieht. Insofern ist zu vermuten, dass diese Kulturhilfe soziokultureller Praxis nur bedingt und unzureichend gerecht werden wird. Unabhängig von den Hilfsprogrammen soll die bereits beantragte Projektförderung grundsätzlich fortgeführt werden, um eine existenzielle Gefährdung von Einrichtungen und Projekten zu verhindern beziehungsweise abzudämpfen. Da die entsprechenden Zuwendungsbescheide en gros noch auf sich warten lassen, bleibt abzuwarten, wie hier im Detail tatsächlich verfahren wird. Lobenswerterweise verknüpft das Land unter #KulturBB in Social Media veröffentlichte Inhalte auf der Metaplattform www.kultur-bb.digital. Das Tool hilft.
(Stand 20. Mai 2020)
Der Vergleich zwischen den Bundesländern ist in der Zeitschrift SOZIOkultur 2/2020 Lock’n’Roll erschienen.